folgte einer Staatskrise, hervorgerufen durch die Einführung der Gold- währung im Jahre 1876 durch die Oberländer Abgeordneten. Die Un- terländer Abgeordneten waren damals gegen die Goldwährung und blie- ben dem Landtag bei der Verabschiedung des Münzgesetzes fern, um ei- nen Landtagsbeschluss zu verhindern, welchen die Oberländer Abgeordneten aber dennoch verabschiedeten. Nach Auflösung des Landtags und monatelanger Krise konnte eine Einigung erzielt werden: Eine neue Landtagswahlordnung trat in Kraft, welche den Unterländern eine feste, erhöhte Zahl von Sitzen zubilligte. Von den zwölf vom Volk zu wählenden Abgeordneten standen fortan in zwei Wahlkreisen dem Oberland sieben, dem Unterland fünf Abgeordnete zu.38Damit war die Einteilung in zwei Wahlbezirke Tatsache. Weitere wichtige Veränderungen betrafen zum einen die Herabset- zung der Mandatsdauer der Abgeordneten von sechs auf vier Jahre und zum anderen die Neuwahl aller Abgeordneten, die nun alle zum gleichen Zeitpunkt neu gewählt wurden (§ 98 Wahlmodus-AbänderungsG).39 36Die
Zeit zwischen 1862 und dem Ersten Weltkrieg 38 Geiger, Volksvertretung, S. 47 f. 39 Siehe auch Geiger, Volksvertretung, S. 48 f.