Volltext: Rechtliche Ausgestaltung, Arbeitsweise und Reformbedarf des liechtensteinischen Landtags

stimmte Geldsumme für Nachtragskredite bieten. Dann müssten keine Nachtragskredite mehr genehmigt werden: Denn ist die Geldsumme aufgebraucht, dann gibt’s nichts 
mehr. Frick:Man sollte Kredite einfach einmal nicht genehmigen. Dabei muss aber differenziert werden, denn etwa Medikamente müssen vor- handen sein. Man sollte der Regierung von Vornherein ein Gefäss geben: Zum Beispiel CHF 10 Millionen pro Jahr. Dieses Gefäss wäre dann die Deckelung, weshalb im Landtag kein Nachtragskredit mehr zu geneh- migen wäre. Aber auch bei Verpflichtungskrediten: Vorberatende Kom- missionen (Finanzkommission) können diese kaum prüfen, da von der Regierung Gutachten zurückgehalten werden. Kredite sollten allgemein bereits bei entscheidender Phase, wo neue Richtungen eingeschlagen werden, bzw. als Zwischenergebnis dem Landtag bekannt gegeben wer- den. Denn der Landtag müsste zu diesem Zeitpunkt bereits mitreden können. Hilti:Die Regierung muss einen Spielraum, gerade hinsichtlich der Nachtragskredite, haben. So etwa vor den Sommerferien des Landtags. Bei Nachtragskrediten hat der Landtag kein Spielraum. Ein Sonder- konto, mittels dem die Regierung hantieren könnte, bis das Geld aufge- braucht wäre, würde zu viele Anreize bieten, um nicht zu 
sparen. Kaiser:Für mich sind Nachtragskredite das kleinere Übel, als wenn über das Mass budgetiert würde, um auf prophylaktische Weise Nach- tragskrediten auszuweichen. Die Gesamtsumme der Nachtragskredite und Kreditüberschreitungen ist im Verhältnis zum Jahresbudget wirk- lich 
marginal. Wolff:Die Möglichkeit, solche Anträge der Regierung nicht zu ge- nehmigen, hat der Landtag. Bei Verpflichtungs- und Ergänzungskredi- ten geschieht dies auch hin und wieder. Bei Nachtragskre diten muss man unterscheiden, ob es sich um nötig gewordene Nachtragskredite zwecks Er füllung bestehender gesetzlicher Verpflichtungen handelt oder um Nachtragskredite, die nur auf einen Wunsch der Regierung zurückzu- führen sind. Im erstgenannten Fall wäre eine Nichtge nehmigung wenig sinnvoll und eigentlich nur dann glaubwürdig handhabbar, wenn gleich- zeitig auch das entsprechende Gesetz vom Landtag abgeändert oder so- gar aufgehoben würde. In die Form von Nachtragskrediten gekleidete Ausgabewünsche der Regierung, für die es keine zwin gende Verpflich- tung gibt, können vom Landtag natürlich jederzeit abgelehnt werden. Wenn die Exekutive bereits Geld ausgegeben hat, welches im Budget 356Befragungen
	        

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