Volltext: Rechtliche Ausgestaltung, Arbeitsweise und Reformbedarf des liechtensteinischen Landtags

bzw. multilateralen Organisationen auftreten und mitwirken – auch stellvertretende Abgeordnete, um auf diese Art und Weise wenigstens über 32 für solche Funktionen und für die Mitarbeit im Plenum einsetz- bare Mitglieder zu haben. Wie bereits zuvor erwähnt, würde ich es aber grundsätzlich besser finden, wenn es entsprechend mehr gewählte Ab- geordnete gäbe, um auf Stellvertreter verzichten zu können. Da der Landtag neben seinen ständigen Kommissionen relativ wenige beson- dere Kommissionen bestellt, ist es bisher möglich gewesen, diese Kom- missionen nur mit ordentlichen Abgeordneten zu besetzen. Bei einer vermehrten Zahl von Kommissionen wäre dies wohl nur mit einer er- höhten Abgeordnetenzahl aufrecht zu erhalten, nachdem der Einsatz von stellvertretenden Abgeordneten in Landtagskommissionen verfas- sungsrechtlichen Bedenken ausgesetzt ist. Finden Sie die Institution des Landesausschusses 
sinnvoll? Batliner:Die Diskontinuität ist für die Abgeordneten von Vorteil, da sie eine Pause ermöglicht. Als Abgeordneter ist man froh, wenn über den Sommer bzw. im Winter ca. zwei Monate «Ruhe» herrscht. Diese Verschnaufpause tut gut. Den Landesausschuss bräuchte es m. E. nicht zwingend und es sollten auch die Kommissionen nicht immer wieder neu bestellt werden, da dadurch Know-how verloren geht. Aus traditio- nellen Gründen sollte m. E. aber an der Ansprache des Landesfürsten festgehalten werden. Dies empfinde ich wie eine Art Standortbestim- mung von unabhängiger Seite. Auch können dadurch Anregungen und Impulse gegeben 
werden. Beck:Die Schliessung und Eröffnung ist sinnlos. Zudem sollte eine Einberufung in Notsituationen möglich sein. Aber der Landesausschuss wird von der Regierung auch ausgenutzt, indem durch ihn die Finanz- kommission umgangen, etwa bei Bauprojekten und Grundstückskäufen, werden 
kann. Frick:Der Landtag sollte nicht in jedem Jahr aufgelöst werden kön- nen, das ist ein alter Zopf und schränkt die Möglichkeiten der Legislative ein. Es ist auch ein Nachteil, wenn Kommissionen nicht tagen 
dürfen. Hilti:Dies ist eine lange Tradition. Es könnte allerdings darauf ver- zichtet werden. Die Regierung sollte auf jeden Fall die Vorlagen besser verteilen.353 Befragungen
	        

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