Volltext: Rechtliche Ausgestaltung, Arbeitsweise und Reformbedarf des liechtensteinischen Landtags

falsche Kommission, da sie ja nur eine nachträgliche Kontrolle der Lan- desverwaltung wahrnimmt. Wenn schon, hätte die Eignerstrategie der Finanzkommission vorgelegt werden müssen. Was dies alles bewirken kann, ist an der aktuellen Spitaldiskussion gut 
erkennbar. Frick:Der Landtag hat alle Kompetenzen an die Regierung abge- geben, ohne seine Ressourcen oder Kontrollmöglichkeiten 
auszubauen. Hilti:Die Corporate Governance brachte eine Bereinigung, da sie in die Kompetenz der Exekutive gehört. Der Weg zur Prüfung der Eig- nerstrategie obliegt immer noch dem Landtag. Zudem besitzt die Ge- schäftsprüfungskommission eine Infopflicht. Es geht dabei um Exeku- tivaufgaben. Kaiser:Der Landtag gab die Eignerstrategie mit Mehrheitsbe- schluss (der Mehrheitspartei) aus der Hand und erhält nunmehr nur noch einen Bericht zur Kenntnisnahme. Wie sehen Sie die Informationspolitik der Regierung? Wo besteht der grösste Handlungsbedarf (z.B. bei Bericht und Antrag)? Ist sie ausrei- chend? Warum nicht? Batliner:Die Berichte und Anträge sind oftmals sehr einseitig ge- schrieben. Man versucht, bezüglich kritischer oder diskussionswürdiger Punkte den Ball flach zu behalten. Obwohl die Regierung zur Erarbei- tung der Berichte und Anträge oftmals Gutachten einholt, händigt sie diese dem Landtag nicht aus. Ein Parlamentsdienst könnte z.B.Gutach- ten in Erfahrung bringen und prüfen. Dasselbe gilt für die Stellungnah- men im Vernehmlassungsverfahren. Zeitlich gesehen werden die Be- richte und Anträge dem Landtag viel zu knapp vorgelegt, was «Feuer- wehrübungen» zur Folge hat. Es scheint, dass die Regierung die Berichte und Anträge dem Landtag zum Teil absichtlich so knapp vorlegt. Grös- sere oder komplexere Vorlagen sollten eine viel längere Vorlaufzeit ha- ben (z.B.zwei Monate vor der jeweiligen Landtagssitzung). Zum Teil sind die Probleme aber auch hausgemacht, da die Traktandierung ja durch das Landtagsbüro 
erfolgt. Beck:Frühzeitigere und bessere Information, denn oft wird nicht einmal die Dreiwochenfrist eingehalten, und dies zum Teil mit Absicht. So hätte das Steuergesetz schon mit dem Landtag vorbesprochen werden sollen. Es findet kaum ein Informationsaustausch statt. Der Landtag hat keine Kenntnis von Gutachten und Stellungnahmen.345 Befragungen
	        

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