Volltext: Rechtliche Ausgestaltung, Arbeitsweise und Reformbedarf des liechtensteinischen Landtags

Der Landesausschuss besteht in der Zeit des geschlossenen Land- tags. Der Landtag ist in diesem Zeitraum ausgeschaltet und damit hand- lungsunfähig. Es sollte aber innerhalb der Mandatsperiode nicht ge- schlossen werden und damit von einer Landtagswahl zur nächsten hand- lungsfähig bleiben. Im heutigen politischen System Liechtensteins finden sich kaum mehr Argumente für die Diskontinuität und die Bei- behaltung des Landesausschusses.13Der Landesausschuss hat seine Da- seinsberechtigung verloren und sollte abgeschafft werden. Auch wurde ersichtlich, dass viele Geschäfte in nichtöffentlichen Landtagssitzungen (vor-)besprochen werden. Diese haben durchaus ihre Daseinsberechtigung, doch sollten sie so selten als möglich abgehalten werden, um nicht die Transparenz des Landtags hintanzusetzen. Der Landtag ist sowohl ein Rede- als auch ein Arbeitsparlament, ein «Mischparlament».14Diese Ausgestaltung des Landtags ohne (spe- zialisierte) Ausschüsse bzw. Kommissionen muss überdacht werden, wenn der Landtag seine Kompetenzen in Zukunft effektiv wahrnehmen will. Zudem sind die Plenardebatten häufig geprägt von Unsachlichkeit und Parteipolitik. Dazu tritt das zu wenig vorhandene politische Selbst- verständnis der Abgeordneten. Dies kann auf die Ausgestaltung als Mi- lizparlament und die daraus entstehende Amateurberatung zurückge- führt werden. Damit ist die Plenardebatte selten der Ort, an dem um die besseren Argumente gekämpft wird. Sie dient nicht der Meinungsbil- dung oder der Entscheidungsfindung, sondern der Meinungsplatzie- rung, indem die Abgeordneten ihren bereits im Vornherein festgelegten Standpunkt äussern bzw. verlesen. Eine Redezeitbeschränkung bietet sich als Lösung nur bedingt an. Damit aber das Plenum tatsächlich einen akzeptierten Zustand erreichen kann, müssen sich die Abgeordneten be- sinnen und ihr politisches Selbstverständnis stärken. Auch müssen ver- mehrt (öffentliche) Grundsatzdiskussionen geführt werden, weshalb in jeder Landtagssitzung eine aktuelle Stunde stattfinden sollte. Im Vergleich zu anderen Parlamenten werden wenige Aufgaben an Kommissionen delegiert. Zudem herrscht in den Kommissionen kaum ein konzentriertes Expertenwissen. Zurückzuführen ist dies einerseits auf die Ausgestaltung des Landtags als Milizparlament und damit auf die 320Reformbedarf 
13Allgäuer, S. 362. 14Allgäuer, S. 52.
	        

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