Volltext: Rechtliche Ausgestaltung, Arbeitsweise und Reformbedarf des liechtensteinischen Landtags

4.Das Postulat Das Postulat228wirkt primär nicht als Kontrollinstrument gegenüber der Regierung. Dennoch kann der Abgeordnete mittels Postulat die Regie- rung kontrollieren. Das Postulat findet in der Verfassung keine Erwäh- nung und wird durch die Geschäftsordnung bzw. das Gesetz über den Geschäftsverkehr des Landtags und die Kontrolle der Staatsverwaltung definiert und geregelt. Nach Art. 34 GOLT sind Postulate «selbständige Anträge, welche die Regierung zur Prüfung eines bestimmten Gegen- standes oder zu einem bestimmten Vorgehen oder Verhalten einladen». Gemäss Allgäuer kann trotz der Verwendung des unverbindlichen Be- griffes «einladen» die Regierung mittels Postulat auch beauftragt wer- den, einen Bericht zu erstatten.229 Das Postulat muss die Formel «der Landtag wolle beschliessen» sowie den Wortlaut des gemäss dem Antrag vom Landtag zu fassenden Beschlusses enthalten und von mindestens einem Abgeordneten unter- schrieben werden (Art. 34 GOLT). Sowohl Antrag als auch Beantwor- tung müssen schriftlich sein (Art. 34 Abs. 2 iVm Art. 35 Abs. 1 GOLT). Werden Postulate aber nicht innerhalb einer Legislaturperiode erledigt, dann stellt die Regierung gemäss Geschäftsordnung einen begründeten Antrag auf deren Aufrechterhaltung oder Abschreibung (Art. 40 GOLT). Im Gegensatz zur Interpellation, bei deren Einreichung im Land- tag gemäss Art. 38 GOLT weder eine Diskussion noch eine Abstim- mung stattfindet, ist dies bei Postulaten nicht ausgeschlossen. In diesem Fall kann die Mehrheit der Abgeordneten die Überweisung des Postu- lats an die Regierung durch Abstimmung verhindern, was für Wähler- gruppen ohne Mehrheit eine zu hohe Hürde sein kann. Bestand noch im Jahre 1989 «ein Konsens, dass auch Anträge des politischen Gegners op- positionslos an die Regierung weitergeleitet werden»230, entspricht dies heute nicht mehr der Landtagspraxis. Denn in den Jahren 2007 und 2008 wurden von sieben ausgearbeiteten Postulaten nur vier überwiesen.231 307 
Das Postulat 228Lateinisch zu «postulare» = verlangen, fordern. 229Allgäuer, S. 161 f. 230Allgäuer, S. 164. 231Genannt werden die Titel der Postulate der Jahre 2007 bis 2009, versehen mit dem Datum der erstmaligen Behandlung im Landtag und (wo möglich) mit dem Datum
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.