Volltext: Rechtliche Ausgestaltung, Arbeitsweise und Reformbedarf des liechtensteinischen Landtags

stösse diskutiert werden, um die Machbarkeit zu prüfen oder zu verhin- dern, dass im Landtag «offene Türen eingerannt» werden.208 Die informale Kontrolle findet auch gegenüber anderen Wähler- gruppen in Form von Besuchen und Gesprächen, wenn auch abge- schwächt, statt. Sie kann dazu dienen, die andere Person besser einzu- schätzen bzw. ihre Interessen, Neigungen oder die Meinung zu einem spezifischen Thema in Erfahrung zu bringen. Im Verhältnis zur anderen Wählergruppe kann sie aber in den Hintergrund treten, da dadurch ein solches Regierungsmitglied auf einen allfälligen Vorstoss vorbereitet wird und während der Landtagsdebatte nicht mehr überrumpelt bzw. überrascht werden kann. Denn «sie wollen ihre guten Fragen, ihre ‹Mu- nition›, nicht vorparlamentarisch verschiessen und den Gegner vorwar- nen».209 Zusammenfassend ist die informale Kontrolle ein einfach einzuset- zendes Mittel, welches für den einzelnen Abgeordneten bedeutend sein kann. Es mag zwar keine unmittelbaren Konsequenzen für das Plenum haben, indem es im nichtöffentlichen Raum wahrgenommen wird, doch ist die informale Kontrolle häufig wirksamer als die 
formale.210 2.Die Petition Eine unkomplizierte Möglichkeit des Volkes, an den Landtag bzw. den Landesausschuss zu gelangen, ist das verfassungsmässig gewährleistete Petitionsrecht.211Petitionen sind Beanstandungen, Vorschläge und Bit- ten des Volkes212und damit einfache Initiativen an den Landtag, zumeist mit dem Inhalt, ein Gesetz zu ändern oder zu beschliessen. Das Petiti- onsrecht an den Landtag und den Landesausschuss steht sowohl dem Einzelnen in seinen Rechten oder Interessen betroffenen Landesangehö- rigen, als auch den Gemeinden und Korporationen zu (Art. 42 LV). Es mag paradox klingen, dass das Parlament, von der Bitte zur Gesetzge- bung abgesehen, gerade nicht zuständig in dem Sinne ist, dass es dem 301 
Die Petition 208Allgäuer, S. 121. 209Allgäuer, S. 121 f. 210Brunner, Kontrolle, S. 277. 211Lateinisch, zu «petere» = (er-) bitten. 212Hempfer, S. 367.
	        

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