Volltext: Rechtliche Ausgestaltung, Arbeitsweise und Reformbedarf des liechtensteinischen Landtags

mung der Aufgaben erhöht werden kann.173Es drängt sich aber die Ver- knüpfung beider Massnahmen auf. Es wird zudem vorgeschlagen, die Hol-Schuld der Geschäftsprü- fungskommission in eine Bring-Schuld der Regierung zu wandeln. So könnte die Regierung verpflichtet werden, für jedes Quartal einen Be- richt im Sinne eines «kleinen Rechenschaftsberichts» anzufertigen. Die Geschäftsprüfungskommission wäre für die Genehmigung zuständig und müsste bei Misswirtschaft eines Ressorts bzw. der Regierung das Plenum unterrichten. Dieses oder die Geschäftsprüfungskommission selbst müsste dann über das weitere Vorgehen befinden. In der Konse- quenz bedeutet dies für den Landtag zwar ein Mehraufwand, doch da- mit wäre er dauernd in das Finanzgebaren der Regierung involviert und hätte dadurch ein erhöhtes Kontroll- und Steuerungspotential. 4.2Finanzkommission Die Finanzkommission wird in der Verfassung lediglich einmal erwähnt: «Der Landtag bestellt eine Finanzkommission, der durch Gesetz auch die Beschlussfassung über den Erwerb und die Veräusserung von Grundstücken des Verwaltungs- und des Finanzvermögens sowie die Mitwirkung bei der Verwaltung des Finanzvermögens übertragen wer- den können.» (Art. 63ter LV) Gemäss Geschäftsordnung prüft und begutachtet sie «die Voran- schläge des Staates und der sonstigen Körperschaften, der Anstalten öf- fentlichen Rechts sowie der staatlichen Betriebe. Ausgenommen sind die Gemeinden» (Art. 61 Abs. 1 GOLT) sowie sämtliche «Vorlagen über Kredite, Bürgschaften, Anleihen des Staates, Kauf und Verkauf von Lie- genschaften, Ausführung von Staatsbauten, Gewährung ausserordentli- cher Beiträge und Unterstützungen» (Art. 61 Abs. 2 GOLT). Dazu legt die Regierung der Finanzkommission «sämtliche Vorlagen, für die sie zuständig ist, rechtzeitig zur Überprüfung vor. Die Kommission über- mittelt ihre Stellungnahmen und Entscheidungen allen Landtagsabge- ordneten sowie der Regierung» (Art. 18 VwKG). 291 
Vom Landtag eingesetzte Kontrollorgane 173 Siehe dazu auch Allgäuer, S. 318.
	        

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