Volltext: Rechtliche Ausgestaltung, Arbeitsweise und Reformbedarf des liechtensteinischen Landtags

An dieser Stelle werden stellvertretend für andere nur einzelne of- fensichtliche Beispiele genannt, bei denen die Zahlungen und damit auch die Verpflichtungen ganz klar vor der Gewährung des Nachtragskredits durch den Landtag vorgenommen wurden. Als Beispiel kann etwa der Bericht und Antrag Nr. 99/2003 (V/2003) dienen. Darin begehrte die Regierung mittels dem Konto «Öffentlichkeitsarbeit» einen Nachtrags- kredit für die Transportierung eines Tannenbaumes von Liechtenstein nach Wien anlässlich des Christkindlmarkts in Wien, welche bereits durchgeführt wurde.132Ähnlich verhielt es sich auch mit dem Bericht und Antrag Nr. 82/2000 (V/2000). Der Finanzbeschluss beinhaltete als Nachtragskredit gestützt auf Art. 11 FHG das Konto «Veranstaltungen und Repräsentationen (Staatsfeiertag)», wobei der Staatsfeiertag bereits stattgefunden hatte.133 Bis anhin war immer wieder die Rede von hohen Kosten. Die Fak- ten sprechen dabei eine eindeutige Sprache: Der Landtag hatte im Jahr 2008 Sammelvorlagen mit einem Gesamtumfang von CHF 56,7 Millio- nen bewilligt.134Für das Jahr 2009 waren es CHF 31,3 Millionen, was ei- nem Anteil von 17,4 Prozent des Staatsdefizits des Jahres 2009, CHF 180 Millionen135, entspricht.136Diese Summen sind Indiz einer ungenügen- den Budgetplanung. Dies bestätigt etwa der Bericht und Antrag Nr. 14/2008, mit welchem die Regierung die Bewilligung von Nachtrags- krediten und Kreditüberschreitungen (VI/2008) von CHF 980 000 be- gehrte. Gemäss Regierung war dies zum Teil «auf einen Fehler in der Budgetierung zurückzuführen».137 Allerdings wäre ein Budget, welches ohne Nachtragskredite aus- kommen würde, nicht zwingend vorteilhafter. Ein solches Budget liesse unweigerlich die Vermutung aufkommen, dass es zu grosszügig gespro- chen worden ist. In einer solchen Situation könnte ein knapperes Budget die Ausgaben höchstwahrscheinlich verringern, weil dann mittels Nach- 280Landtagsmehrheit 
als Kontrollinstanz 132 LTP 2003, S. 2024 iVm BuA Nr. 99/2003, S. 4 iVm LTP 2003, S. 2023 ff. 133 LTP 2000, S. 1552 iVm BuA Nr. 82/2000, S. 7 iVm LTP 2000, S. 1552 ff. 134 BuA Nr. 7/2009. Diese CHF 56,7 Millionen entsprechen 4,6 Prozent dem Total der laufenden Rechnung von CHF 1229560247.72 (Landtag, Regierung und Gerichte, S. 461) 135 Siehe dazu auch die Ausführungen zum BuA Nr. 100/2009 im LTP 2009 (S. 1613) anlässlich der Finanzplanung 2010–2014. 136 BuA Nr. 25/2010, S. 5 137 BuA Nr. 14/2008, S. 4
	        

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