Volltext: Rechtliche Ausgestaltung, Arbeitsweise und Reformbedarf des liechtensteinischen Landtags

hinterfragen und für mich als Aufforderung zu werten, vermehrt das Ganze nachzufragen.»121Der damalige Regierungschef Otmar Hasler entgegnete: «Im Nachhinein hat sich nun gezeigt, dass im Lauf des Pro- jektes die Anforderungen an dieses Projekt zu Beginn eben nicht sauber genug geklärt worden waren. [...] Aber auch die Absprachen mit dem Amt für Zivilschutz waren zu Beginn des Projektes – das muss ich heute zugestehen – zu wenig detailliert.»122 Für den Landtag sind solche Vorlagen untragbar. Die Regierung verfügt mit ihrem Verwaltungsapparat über die Möglichkeit, Projekte und Kostenvoranschläge genau zu begutachten und mittels Alternativ- angeboten zu vergleichen, während die Landtagsabgeordneten als Miliz- parlamentarier solche Vorlagen nicht detailliert prüfen können. Damit versagt regelmässig die Kontrolle, weil es den Abgeordneten mit den ih- nen zur Verfügung stehenden Kontrollinstrumenten und ihrer Infra- struktur nicht gelingt, das «Gefühl der Ohnmacht und des ‹glauben müssens› durch eigene Abklärungen zu beseitigen».123Grund dafür ist die systembedingte Sachkundenot und Bewertungsnot. Zudem stellt eine Nicht-Genehmigung eines Ergänzungskredits für die Abgeordne- ten keine Option dar. Für die Abgeordneten wären auch in dieser Hin- sicht die Einsetzung eines Parlamentsdienstes oder etwa einer ständigen «Kommission für Hoch- und Tiefbauten» wirkungsvolle Instrumente, um in solchen Fällen «verwaltungsunabhängige Abklärungen vorneh- men zu können».124 3.3Nachtragskredite Eine ganz andere Art von Krediten sind Nachtragskredite, welche klar von Ergänzungskrediten zu unterscheiden sind. Letztere dienen dem Zweck, einen nicht ausreichenden Verpflichtungskredit aufzufangen und auszugleichen. Fehlt dagegen für einen notwendigen Aufwand oder für eine notwendige investive Ausgabe der Kredit oder reicht der im Voran- 277 
Kontrolle der Regierung durch Ausgabenkredite 121 LTP 2006, S. 1349. 122 LTP 2006, S. 1349 f. 123 Allgäuer, S. 216. 124 Allgäuer, S. 216.
	        

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