einen Voranschlag zu prüfen, da die Informationen der Regierung rund um einen Voranschlag derart rar seien, dass keine (effektive) Kontrolle bzw. Lenkung stattfinden könne.60«Je komplexer die Aufgaben und je komplizierter infolgedessen die Lösungen sind, desto weniger ist es dem Parlament möglich, die von der Regierung vorgelegten Entwürfe mehr als höchstens marginal zu korrigieren.»61Insbesondere der Budgetent- wurf ist «in der Regel ein komplizierter, mühsam zustande gekommener Kompromiss zwischen politischen Zielvorstellungen, Sachgebietspunk- ten, Ressortwünschen und gesellschaftlichen Interessen».62 Mit Blick auf Österreich folgert deshalb Koja, dass «bei der Be- schlussfassung über den Staatshaushaltsplan [...] weder der Budgetaus- schuss noch das Plenum des Parlaments mehr als das Notwendigste über den ihm von der Regierung vorgelegten Entwurf» wisse.63Diese Schlussfolgerung gilt auch für den liechtensteinischen Landtag und des- sen Finanzkommission. Dem Landtag stehen bei der Behandlung des Voranschlags im Ple- num sämtliche Möglichkeiten offen, die er auch bei anderen Vorlagen der Regierung hat. So muss er nicht auf den Voranschlag eintreten oder er kann etwa der Vorlage die Zustimmung verweigern. Dies hätte zur Folge, dass ein Budget-Notstand entstünde, für dessen Lösung die liech- tensteinische Rechtsordnung keine Bestimmung bereithält.64Darüber hinaus kann das Plenum Positionen kürzen, erhöhen, streichen oder neu einfügen oder auch dem Bericht und Antrag die jeweils von der Regie- rung beantragte Dringlichkeit versagen. Empirisch zeigt sich – insbesondere unter Berücksichtigung der In- formationsdefizite – ein grosses Engagement des Plenums bei der Be- handlung des Voranschlages. Bei keinem anderen Bericht und Antrag debattieren die Abgeordneten so umfangreich wie beim Voranschlag bzw. der Genehmigung des Finanzgesetzes. So umfassen im Untersu- chungszeitraum von 2000 bis 2009 die jeweiligen Landtagsprotokolle durchschnittlich 65 Seiten. Als eine mögliche Erklärung führt Heeb aus, 262Landtagsmehrheit
als Kontrollinstanz 60 Befragung Batliner, Frick. 61 Koja, S. 209. 62 Koja, S. 209. 63 Koja, S. 209. 64 Allgäuer, S. 236.