Volltext: Rechtliche Ausgestaltung, Arbeitsweise und Reformbedarf des liechtensteinischen Landtags

Staatsverwaltung fallen die Gebilde der mittelbaren Staatsverwal- tung, die nach Art. 78 Abs. 4 LV der Oberaufsicht der Regierung unterstehen. Immerhin ist aber die Regierung auch in diesem Be- reich der Staatsverwaltung dem Parlament gegenüber für die rich- tige Wahrnehmung seiner Oberaufsichtsfunktion verantwortlich.»9 Der Landtag hat somit den verfassungsrechtlichen Auftrag – mit Aus- nahme der mittelbaren Staatsverwaltung (selbstständige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts) – die Regierung und den gesamten Verwaltungsapparat zu kontrollieren. Die Kompetenz des Landtags zur Kontrolle der Regierung ist in der Verfassung taxativ umschrieben. Da aber im Verhältnis dazu «die Re- gierung im politischen – ‹gesetzesfreien› – Raum ohne vorausgehende Determinierung durch das Parlament agieren kann, führt dies im Ergeb- nis zu einem politischen Übergewicht der Regierung».10Auch die vo- rangegangenen Ausführungen haben gezeigt, dass die Regierung den po- litischen Raum dominiert. Wie und in welchem Ausmass sich diese Do- minanz hinsichtlich der Kontrollfunktion des Landtags äussert, wird im Folgenden aufgezeigt. Gemäss dem Grundsatz «nur kontrollierte Macht kann aber de- mokratische Macht sein»,11wird in diesem Kapitel dargestellt, auf wel- che Art und Weise der Landtag und dessen Abgeordnete die Kontroll- mittel einsetzen: Denn formal vorhandene Kontrollmöglichkeiten be- deuten «nicht auch gleichzeitig ihre Wahrnehmung, also die faktische Kontrolle durch das Parlament».12Das hinter den kritischen Äusserun- gen und Verbesserungsvorschlägen dieser Arbeit stehende Ziel ist nicht ein bis zur Handlungslähmung kontrollierender Landtag, sondern eine zeitgemässe, effiziente Gestaltung und Wahrnehmung der Kontroll- rechte.13Denn «optimale Kontrolle ist nicht maximale Kontrolle. Über- bordende Kontrolle führt zu einem überbremsten System, einer hand- lungsunfähigen Regierung»14und es «darf nicht das Resultat der parla- 249 
Grundsätze der parlamentarischen Kontrolle 9 Erläuterungen zum Gesetzesentwurf über die Kontrolle der Staatsverwaltung, S. 1 (Abgedruckt als Beilage zur Landtagssitzung vom 06.05.1968, LTP 1968, Band I). 10 Löschnak, S. 537 11 Blum, S.5 12 Holl, S. 38 13 Neisser, S. 716 f. 14 Allgäuer, S. 114.
	        

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