VI. KONTROLLE DER REGIERUNG DURCH DEN LANDTAG Der Landtag hat sehr vielfältige Möglichkeiten, die Regierung zu kon- trollieren. Es stellt sich dabei die Frage, wer die Kontrolle ausübt: Der Landtag als Ganzes oder der einzelne Abgeordnete. In diesem Kapitel werden die Kontrollmöglichkeiten des Landtags unterteilt in Kontrolle durch die Landtagsmehrheit und in Kontrolle durch den einzelnen Ab- geordneten.1 Die Kontrolle durch die Landtagsmehrheit ist dabei in die perso- nelle Kontrolle, in die Finanzaufsicht, in die Kontrolle anhand der Aus- gabenkredite sowie in die Kontrolle durch Kontrollorgane gegliedert. In die Kontrolle durch den einzelnen Abgeordneten fallen dagegen die in- formelle Kontrolle und die Kontrolle mittels der Petition, der Interpel- lation, des Postulats sowie der mündlichen Anfrage. Noch bevor auf die einzelnen Kontrollmöglichkeiten eingegangen wird, werden die Grundsätze der parlamentarischen Kontrolle erläutert. 1 Allgäuer, S. 120.