Volltext: Rechtliche Ausgestaltung, Arbeitsweise und Reformbedarf des liechtensteinischen Landtags

V. VERFASSUNGSRECHTLICHE STELLUNG VON FÜRST, VOLK UND REGIERUNG IM VERHÄLTNIS ZUM LANDTAG Die bisherigen Ausführungen haben den rechtlichen Hintergrund sowie die Ausgestaltung und Funktionsweise des Landtags analysiert. In diesem Kapitel wird die verfassungsrechtliche Stellung von Landesfürst, Volk und Regierung im Verhältnis zum Landtag erläutert. Dazu werden die Organe zuerst anhand der Verfassung dargestellt, um anschliessend deren Verhältnis zum Landtag in der täglichen Arbeit darstellen zu können. In Anlehnung an Weber und die Frage, wie die politischen Gewal- ten sich in ihrer Herrschaft behaupten1, versucht dieses Kapitel zu be- antworten, wie der Landtag seine Kompetenzen gegenüber Landesfürst, Volk und Regierung wahrnimmt und behauptet. 1 Weber, S. 9 ff. Für Weber gilt in der Politik folgender Grundsatz: «Wer Politik treibt, erstrebt Macht.»
	        

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