Volltext: Rechtliche Ausgestaltung, Arbeitsweise und Reformbedarf des liechtensteinischen Landtags

Zum zeitlichen Aufwand der Landtagssitzungen von ca. einem Monat ist die Vorbereitungszeit anzurechnen, für welche der Einfachheit halber der gleiche Zeitaufwand wie für die jeweilige Sitzung angenom- men werden kann, zumal die Abgeordneten für Vorarbeitungsarbeiten eine Entschädigung in gleicher Höhe wie das Sitzungsgeld beziehen (Art. 2 Abs. 3 BezügeBeiträgeG). Demzufolge betrug der Zeitaufwand eines Abgeordneten im Jahre 2007 für Landtagssitzungen (das heisst ohne Kommissions-, Delegations- und Auslandstätigkeit) ca. zwei Mo- nate. Folglich erhielt ein Abgeordneter dafür CHF 22 000. Wird dazu die Jahrespauschale in der Höhe von CHF 20 000 addiert, dann ergibt sich ein Einkommen in der Höhe von CHF 42 000. Das Einkommen erhöht sich durch Entschädigungen für die Mitarbeit in Kommissionen, Dele- gationen sowie für Auslandstätigkeiten. Damit scheint m. E. die Entschädigung der Abgeordneten ausrei- chend zu sein. Dies bestätigen auch die befragten Abgeordneten Batliner, Frick und Hilti.302Damit besteht bei den Bestimmungen des Gesetzes über die Bezüge der Mitglieder des Landtages und von Beiträgen an die im Landtag vertretenen Wählergruppen kein Reformbedarf. Im Jahr 2006 betrugen der mittlere Bruttomonatslohn (Median- lohn) CHF 5885303und das mittlere Bruttojahreseinkommen CHF 70620. Die Abgeordneten erhielten für ca. zwei Monate Arbeit (vorausgesetzt sie investierten in die Vorbereitung von Landtagssitzungen ebenso viel Zeit wie in die Landtagssitzungen selbst) CHF 42 000. Damit entsprach die durchschnittliche Jahresentschädigung (Taggelder und Jahrespau- schale) rund 60 Prozent des mittleren Bruttojahreseinkommens.304Die Wählergruppen versuchen denn auch, potenzielle Landtagskandidaten mit dem Argument eines Zusatzeinkommens zu locken. Dies sollten die 203 
Entschädigung der Abgeordneten 302 Befragung Batliner, Frick, Hilti. 303 Lohnstatistik 2006, S.58: «Der Bruttomonatslohn berechnet sich in der Lohnstatis- tik als ein Zwölftel des Bruttojahreslohns bei einem Beschäftigungsgrad von 100 Prozent und ganzjähriger Beschäftigung. Der Bruttojahreslohn umfasst die vom Ar- beitgeber im Berichtsjahr gezahlten Geldleistungen vor Abzug der Steuern und der vom Arbeitgeber einbehaltenen Arbeitnehmerbeiträge an die Sozialversicherungen (AHV/IV/FAK, ALV, NBU, Pensionsversicherung, Krankenkasse). Zum Brutto- jahreslohn zählen insbesondere auch der 13. Monatslohn, Mitarbeiterbeteiligungen, Prämien, Dienstaltersgeschenke, Überzeitvergütungen, Schicht- und Nachtarbeits- zulagen, Sonn- und Feiertagsentschädigungen sowie Abgangsentschädigungen.» 304 Lohnstatistik 2006, S. 8.
	        

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