Volltext: Rechtliche Ausgestaltung, Arbeitsweise und Reformbedarf des liechtensteinischen Landtags

Damit müssten spezifische ständige Kommissionen, wie etwa eine «Kommission für Wirtschaft und Abgaben», geschaffen werden. Die be- stellten Abgeordneten hätten sich regelmässig und gezielt mit einem spe- zifischen Aufgabenbereich zu beschäftigen und würden deshalb vertiefte Kenntnisse erhalten. Darüber hinaus könnte der Landtag bereits beim Entstehen einer Vorlage aktiv am Prozess teilnehmen.279Dazu könnte die Regierung mit ihren Ämtern und den Verbänden mittels Bringschuld verpflichtet werden, sich während der Ausarbeitung einer Vorlage mit der jeweils zuständigen Kommission in Verbindung zu setzen. Damit wäre der Landtag über den Entstehungsprozess einer Vorlage (dauernd) informiert und könnte bestenfalls steuernd eingreifen.280 Allerdings ist ein Ausbau des Kommissionswesens für den Liech- tensteiner Landtag als Milizparlament mit 25 Abgeordneten unrealis- tisch. Es sind praktisch sämtliche Abgeordneten für eine zusätzliche Aufgabe unabkömmlich.281Mit einer Erhöhung der Abgeordnetenzahl oder gegebenenfalls mit einer Professionalisierung des Landtags sollte jedoch eine Stärkung des Kommissionswesens einhergehen.282 7.2Delegationen Die Institution der Delegation wird durch die Geschäftsordnung ge- schaffen, da sie in der Verfassung keine Erwähnung findet. So wählt der Landtag in grundsätzlich offen abgehaltenen Wahlen die Delegationen zu den internationalen Parlamentariergremien, in denen er mitwirkt (Art. 49 Abs. 2 GOLT).283Es sind dies die Delegationen «bei der Parlamentari- schen Versammlung des Europarates, bei der parlamentarischen Ver- sammlung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in 196Arbeitsweise 
des Landtags 279 Befragung Frick, Beck, Hilti, Kaiser. 280 Befragung Beck, Hilti, Marxer. 281 Gerade einmal zwei Mitglieder des Landtags erfüllen derzeit (Legislaturperiode 2009–2013) nur das Grundmandat, während alle anderen Abgeordneten entweder Fraktionssprecher oder Mitglied einer Kommission bzw. Delegation sind. Es sind dies Gisela Biedermann und Peter Lampert. Erstere ist aber Mitglied im Richter- auswahlgremium. 282 Mehr zum Thema Milizparlament unter II.C.1. 283 Art. 49 AbS. 2 GOLT: «In offener Wahl sind, sofern kein Abgeordneter geheime Wahl beantragt, zu wählen: b) die Kommissionen und Delegationen des Landtages».
	        

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