Volltext: Rechtliche Ausgestaltung, Arbeitsweise und Reformbedarf des liechtensteinischen Landtags

A.Gegenstand Gegenstand dieser Arbeit ist die Darstellung der den Landtag betreffen- den rechtlichen Bestimmungen und die im Wesentlichen gegenwarts be - zogene Beschreibung des Landtagsgebarens. Die vorliegende Unter - suchung will darstellen, inwiefern die Institution Landtag ihre verfas sungs - rechtli che Funktion wahrnimmt und inwiefern sie reformbedürftig ist. Der Landtag besteht seit 150 Jahren als Volksvertetung. Seit seiner Institutionalisierung im Jahre 1862 unterlag er zu Beginn tiefgreifenden Novellen, welche im Wesentlichen im Jahre 1921 abgeschlossen wurden. Seine Ausgestaltung erfuhr seit 1921 einzig durch die Einführung des Frauenwahlrechts im Jahr 1984 und die Erhöhung der Abgeordneten- zahl im Jahr 1989 zwei wesentliche Änderungen. Es gab darüber hinaus einige Reformvorschläge, doch herrschte häufig Uneinigkeit über die Reformbedürftigkeit an sich, das Ausmass oder den Inhalt möglicher Reformen. Hinderlich war aber häufig auch die Polemik zwischen den Volksparteien Vaterländische Union und Fortschrittliche Bürgerpartei. Der Landtag ist damit ein seit beinahe 100 Jahren praktisch unverändert bestehendes Organ. Im Gegensatz dazu haben sich die Regierung und die Verwaltung an die in der Zwischenzeit stark ausgebaute und differenzierte Staatstä- tigkeit und damit an die tiefgreifend veränderten Rahmenbedingungen angepasst. Durch solche Entwicklungen «moderner Staaten zu Wohl- fahrts- und Verwaltungsstaaten»1kann international ein Trend festge- stellt werden, indem die Stellung der Parlamente gegenüber früher stark geschwächt ist.2Da sich Liechtenstein darüber hinaus mitten in einem Europa befindet, welches sich durch internationale Übereinkommen – 19 
1 Robinson, S. 100. 2 Egloff, S. 22.
	        

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