Volltext: Rechtliche Ausgestaltung, Arbeitsweise und Reformbedarf des liechtensteinischen Landtags

ten Gesetzesvorlagen einen EU/EFTA-Bezug hatten und der Umset- zung einer EU-Richtlinie oder der Anpassung aufgrund eines Vertrags- verletzungsverfahrens dienten.256Bei solchen Vorlagen besitzt der Land- tag nur eingeschränkten Handlungsspielraum.257Moeckli kommt gar zu folgendem Schluss: Zu einem «internationalen Abkommen kann oft nur noch Ja oder Nein gesagt werden, faktisch sogar nur noch Ja».258Daher kann dort kaum eine Mehrheitsfindung im eigentlichen Sinn stattfinden, weshalb längere Plenardebatten unangebracht erscheinen. Doch um die Plenardebatten zu straffen, ist m. E. eine Redezeitbe- schränkung als letztes Mittel einzuführen, zumal gemäss Moeckli mit Reformen den nicht enden wollenden Interventionen am Rednerpult nicht beizukommen sei, zumal die Redefreiheit der Parlamentarier nicht beliebig eingeschränkt werden könne.259 Es liegt an den Abgeordneten selbst, die Plenardebatten sinnvoll zu nutzen und sachlich zu debattieren. Darüber hinaus kann ein starker Präsident durch effektive Wahrnehmung seines Disziplinarrechts eine klare Besserung bewirken, ohne dass eine Redezeitbeschränkung einge- führt werden muss. 6.9Aktuelle Stunde In den ersten Stunden einer Landtgssitzung finden in der Praxis aus- ufernde Diskussionen statt, die nicht immer in direktem Zusammenhang mit einem Sachthema der Traktandenliste stehen. Zudem wünschen Ab- geordnete immer wieder zu spezifischen Themen Grundsatzdiskussio- nen zu führen, welche im Rahmen einer Vorlagenbehandlung kaum stattfinden. So etwa der Abgeordnete Gebhard Negele: «Nun, zu einer Sondersession kommt es nicht. Es steht uns jedoch allen frei, hier bei diesem Traktandenpunkt die gewünschte Grundsatzdiskussion abzuhal- ten. Unsere Einstellung und unser Beitrag beeinflussen das weitere Vor- gehen und sind deshalb wichtig. Es geht um Weichenstellungen. [...] 188Arbeitsweise 
des Landtags 256 Frommelt, S. 34. 257 Frommelt, S. 11. 258 Moeckli, Funktionen, S. 10. 259 Riklin/Moeckli, S. 23.
	        

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