Volltext: Rechtliche Ausgestaltung, Arbeitsweise und Reformbedarf des liechtensteinischen Landtags

dig.155Erstens: Der Landesausschuss besteht in der Winterpause des Landtags für ca. zwei Monate. Die Sommerpause des Landtags hingegen dauert üblicherweise von Juni bis September, demnach ca. drei Mo- nate,156ohne dass der Landesausschuss bestellt würde.157In diesem Sinne ist die Bestellung des Landesausschusses bereits unter dem zeitlichen Gesichtspunkt fragwürdig. Zweitens ist der Landtag für die Zeit des Landesausschusses ausge- schaltet und damit handlungsunfähig. Da der Landesausschuss nicht die- selben Rechte und Pflichten wie der Landtag besitzt, kommt die Parla- mentsarbeit praktisch vollständig zum Erliegen, während dies weder bei der Exekutive noch bei der Judikative der Fall ist. Schon aus diesem Grund kann das Verhältnis der Gewalten in Liechtenstein nie ausgegli- chen sein, was das «checks and balances»-Verhältnis mit der Regierung (vorübergehend) in Frage stellt. Drittens wählt das Volk 25 Abgeordnete für die Institution Land- tag. Obwohl auch der Landesausschuss aus gewählten Abgeordneten be- steht, wurden nicht nur diese, sondern alle Abgeordneten vom Wahlvolk mit der Volksvertretung betraut. Es erscheint fragwürdig, dass das vom Volk legitimierte und das Volk repräsentierende Organ (Art. 45 LV) «nicht permanent in der Lage ist, die Rechte und Interessen des Volkes wahrzunehmen».158 Aus diesen Gründen hat die Institution des Landesausschusses keine Daseinsberechtigung und sollte abgeschafft werden: Der Landtag sollte während der vierjährigen Sitzungsperiode bis zur Neuwahl als durchgehend versammelt gelten.159Damit entfielen sämtliche Schlies- sungen des Landtags während einer Legislaturperiode. So könnte auch der verfassungswidrige Zustand ausgeschlossen werden, dass in der Zeit einer handlungsunfähigen Institution dessen Organe tagen (Art. 57 Abs. 2 GOLT). Obwohl damit die bis anhin viermalige Einberufung des Landtags während einer Mandatsperiode entfällt und er damit nunmehr einmal er- 162Arbeitsweise 
des Landtags 155 Allgäuer, S. 360 ff. 156 LTP iVm der Agenda des Landtags, welche unter folgender Internetadresse einge- sehen werden kann: <www.landtag.li>. 157 Befragung Kaiser. 158 Allgäuer, S. 361. 159 Allgäuer, S. 387.
	        

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