Volltext: Rechtliche Ausgestaltung, Arbeitsweise und Reformbedarf des liechtensteinischen Landtags

einer Sitzung – etwa nur für eine nichtöffentliche Landtagssitzung, wenn am selben Tag auch eine öffentliche Landtagssitzung stattfindet – als auch für eine ausgedehnte Zeitspanne, etwa eine ganze Sitzungsperiode, vertreten lassen kann. Gegen eine Vertretung über einen länger andauernden Zeitraum spricht Art. 53 LV: Er sieht vor, dass bei einem bleibenden Hindernis ein anderer Kandidat der Wählergruppe nachzurücken hat. Wo aber die Grenze genau liegt, die ein Nachrücken eines Kandidaten zur Folge hat, ist durch die Verfassung und die GOLT nicht genau geregelt. M. E. liegt die Grenze, unter Berücksichtigung von Art. 53 LV, bei etwa drei aufei- nanderfolgenden verpassten Sitzungen, da ab einem Fernbleiben über ei- nen solchen Zeitraum – üblicherweise entspricht dies ca. drei Monaten – von einem bleibenden Hindernis gesprochen werden kann. 3.3Statistik Es stellt sich die Frage, wie oft parlamentarische Stellvertreter bei Ple- numsdebatten anwesend sind. Im Jahre 2007 war der Landtag an drei or- dentlichen Sitzungstagen nur mit ordentlichen Abgeordneten – und da- mit ohne Stellvertreter – besetzt, im Jahr 2008 war dies sechs Mal der Fall.79So haben in den Jahren 2007 und 2008 durchschnittlich 1,5, wäh- rend in den Sitzungsperioden 1978 bis 1980 durchschnittlich 2,3 stell- vertretende Abgeordnete an jeder Landtagssitzung teilgenommen ha- ben.80Dieser Vergleich zeigt eine durchschnittliche Verminderung der Teilnahme der stellvertretenden Abgeordneten an ordentlichen Land- tagssitzungen, was auf die Mandatszahlerhöhung im Jahre 1988 zurück- zuführen ist.81139 
Parlamentarische Stellvertretung 79 LTP der Jahre 2007 und 2008. Im Jahr 2007 waren ordentliche Abgeordnete bei 22 Sitzungstagen zusammengenommen an 41.5 Tagen abwesend. Im Jahr 2008 bei 26 ordentlichen Arbeitssitzungen an insgesamt 41.5 Tagen. 80 Batliner, Zur heutigen Lage, S. 66. 81 Dabei war die Diskussion um die mögliche Mandatszahl mit der Ausgestaltung der parlamentarischen Stellvertretung eng verknüpft und wurde von den beiden Par- teien breit diskutiert. So hat 1987 der damalige Landtagspräsident Karlheinz Ritter im Rahmen der Landtagssitzung vom 29. April, anlässlich der Bestellung einer Landtagskommission zur Parlamentsreform, angeführt: «Eine Aussicht auf Erfolg besteht überhaupt nur dann, wenn Klarheit darüber besteht, dass die Parlamentsre-
	        

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