Volltext: Rechtliche Ausgestaltung, Arbeitsweise und Reformbedarf des liechtensteinischen Landtags

Demgegenüber erweitert das Milizsystem gemäss Eichenberger «die Rekrutierungsbasis, die Chance der Sachkunde, die Freiheit gegen- über den Prateioligarchien, die Repräsentationswirkungen, schmälert aber die zeitliche Verfügbarkeit, die Unabhängigkeit von Unterstützun- gen durch die Verwaltung, die taktisch-technische Erfahrungsroutine».20 Gerade die Rekrutierung von Kandidaten könnte für das Berufsparla- ment ein grosses Problem darstellen, da ein potenzieller Landtagskandi- dat kaum seine sichere Arbeit in der Privatwirtschaft durch ein mögli- ches Landtagsmandat riskieren oder tauschen will. Es würden sich damit vornehmlich Staatsangestellte zur Verfügung stellen, da diese einem ge- ringeren beruflichen Risiko ausgesetzt sind. Die Konsequenz wäre ein schlechteres Abbild der Bevölkerung als heute, was der Landtagsarbeit nicht dienlich ist, da dadurch die Sichtweise im Landtag einseitiger wäre. Es soll darüber hinaus betont werden, dass das Milizsystem durch seine Volksnähe eine erhöhte Wahrnehmung der Bedürfnisse des Volkes garantiert, da gemäss Marti nur ein volksnahes Parlament auch ein gutes Parlament sein kann. Seiner Meinung nach ist es unerlässlich, dass Frauen und Männer überall mit all jenen Problemen konfrontiert sind, mit denen sie sich an den Parlamentssitzungen oder beim Aktenstudium beschäftigen. «Solchen Anforderungen und Ansprüchen vermag nur das Milizparlament zu genügen.»21 Auch wenn ein Berufsparlament grundsätzliche Befürwortung er- hält, ist die Einführung eines vollamtlichen Landtags formell- und mate- riellrechtlich problematisch. Materiellrechtlich würde die Einführung ei- nes vollamtlichen Landtags tiefgreifende Veränderungen wie Entloh- nung und Pensionsansprüche der Berufsabgeordneten mit sich bringen. Zugleich müsste die soziale Unabhängigkeit der Abgeordneten gesichert werden: Einerseits durch Diäten zur Angleichung der wirtschaftlichen Situation der Abgeordneten aus schlechter gestellten sozialen Verhält- nissen und andererseits durch Vorschriften, um die Abgeordneten gegen die finanziellen Verlockungen mächtiger Interessenten zu schützen.22 Damit scheint die finanzielle Umsetzung dieses Reformbereichs nicht zuletzt hinsichtlich des Staatsdefizits von heute CHF 180 Millionen pre- 127 
Milizparlament 20 Eichenberger, Regierungssystem, S. 163. 21 Marti, S. 108 f. 22 Beyme, S. 236.
	        

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