Volltext: "Aus Überzeugung, dass er der Gemeinde von grossem Nutzen seyn werde"

% 
6] 
Ra 
4 
R 
We 
Liechtensteinische Landesbibliothek *FLMA189131* 
Das Buch schildert die Geschichte der Einbürgerungen in Liechtenstein zwischen 1809 und 
1918. Bis 1864 gab es in Liechtenstein das Staats- und das Gemeindebürgerrecht als zwei eigene 
Rechtsformen. Staatsbürger ohne Gemeindebürgerrecht wurden als Hintersassen bezeichnet. 
Diese hatten zwar ein Heimatrecht, aber keine Nutzungsrechte in ihrer Wohngemeinde. 
Hintersassen waren oft als Handwerker oder auch als Mägde oder Knechte tätig, zum Teil mit 
einer nicht-sesshaften Lebensweise. Das Gemeindegesetz von 1864 verknüpfte das Staats- und 
Gemeindebürgerrecht. Es machte die Hintersassen zu Gemeindebürgern — in die Nutzungs- 
rechte mussten sie sich trotzdem einkaufen, wofür zumeist das Geld fehlte. Als Perspektiven 
verblieben ihnen die Arbeit in der Textilindustrie oder die Auswanderung. Andererseits suchten 
ab 1864 zunehmend vermögende Personen um die Staatsbürgerschaft in Liechtenstein an, was 
für die Gemeinden lukrativ wurde.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.