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Liechtensteinische Landesbibliothek *FLMA189131*
Das Buch schildert die Geschichte der Einbürgerungen in Liechtenstein zwischen 1809 und
1918. Bis 1864 gab es in Liechtenstein das Staats- und das Gemeindebürgerrecht als zwei eigene
Rechtsformen. Staatsbürger ohne Gemeindebürgerrecht wurden als Hintersassen bezeichnet.
Diese hatten zwar ein Heimatrecht, aber keine Nutzungsrechte in ihrer Wohngemeinde.
Hintersassen waren oft als Handwerker oder auch als Mägde oder Knechte tätig, zum Teil mit
einer nicht-sesshaften Lebensweise. Das Gemeindegesetz von 1864 verknüpfte das Staats- und
Gemeindebürgerrecht. Es machte die Hintersassen zu Gemeindebürgern — in die Nutzungs-
rechte mussten sie sich trotzdem einkaufen, wofür zumeist das Geld fehlte. Als Perspektiven
verblieben ihnen die Arbeit in der Textilindustrie oder die Auswanderung. Andererseits suchten
ab 1864 zunehmend vermögende Personen um die Staatsbürgerschaft in Liechtenstein an, was
für die Gemeinden lukrativ wurde.