Volltext: "Aus Überzeugung, dass er der Gemeinde von grossem Nutzen seyn werde"

bereits im Gemeindegesetz von 1842 definiert worden.'“° Die Einbürgerungs- 
:axen für diese Neubürger wurden von der Regierung auf Vorschlag der 
Gemeinden festgelegt. Sie durften nur in dem Betrag bestehen, der dem 
:atsächlichen Wert des Gemeindenutzens entsprach. Minderjährige Kinder 
wurden kostenlos mit eingebürgert.“ 
Liechtensteinische Staatsbürger, deren Heimatrecht nicht eindeutig 
ermittelt werden konnte, wurden nun jener Gemeinde zugewiesen, in der sie 
sich «erwiesenermassen am längsten und im Zweifelsfalle zuletzt» aufgehalten 
aatten. Findelkinder erhielten das Bürgerrecht in der Gemeinde, in der 
sie aufgefunden wurden. Auch diese Personengruppen erhielten erst dann 
die vollen Nutzungsrechte in ihrer Gemeinde, wenn sie die geforderte 
Einkaufstaxe bezahlt hatten.!?? 
Der Landtagsabgeordnete Markus Kessler war Vorsitzender der Kommission, die das neue Gemeindegesetz von 
864 vorbereitete. Dieses Gesetz erhob die Hintersassen in die Klasse der Gemeindebürger. 
0 Vgl. entsprechende Ausführungen in 
Kap. 4.5: Das Gemeindegesetz von 1842 
+ LGBl. 1864/Nr. 4: Gemeindegesetz vom 
24. Mai 1864, 8 27. 
Ebd. & 10
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.