Volltext: Die liechtensteinische GmbH

DIE LIECHTENSTEINISCHE GMBH 
HOCHSCHULE 
LIECHTENSTEIN 
  
Schweiz führte eine inhaltlich ähnliche Bestimmung oft zu Problemen”. 
Aber auch inhaltlich ist dieses Haftungsmodell nicht befriedigend. Auf- 
grund dieses Modells kann beispielsweise ein Gesellschafter für das 
gesamte Stammkapital von beispielsweise CHF 200'000.- haften, obwohl 
dieser Gesellschafter nur einen Stammanteil von CHF 1'000.- gezeichnet 
hat??, Meiner Ansicht nach gibt es viele Gesellschafter, die sich dieses Risi- 
kos nicht bewusst sind. 
M.E. ist diese subsidiáre, persónliche Haftung zu beseitigen, wie dies in 
der Schweiz bereits gemacht wurde und die Schweizer Lósung vorzuzie- 
hen. In der Schweiz ist das Kapital nunmehr vollstándig einzuzahlen und 
gemáss Art. 794 OR haftet für Verbindlichkeiten der Gesellschaft nur das 
Gesellschaftsvermógen?!, 
2.7 Die Kapitalveränderung 
Die Vorschriften zur Erhôhung und Herabsetzung des Stammkapitals fin- 
den sich in den Art. 420 - 422 PGR. 
2.7.1 Die Erhôhung des Kapitals 
Bei der GmbH ist eine Erhöhung des Stammkapitals möglich und bedarf 
der öffentlichen Beurkundung der Übernahme jeder auf das erhöhte Kapi- 
tal zu leistenden Stammeinlage durch Gesellschafter oder Dritte. Im Falle, 
dass Dritte einen Anteil übernehmen, muss in der óffentlichen Urkunde 
der Beitritt zur Gesellschaft nach Massgabe der Statuten erklárt werden 
  
79 MEIER-HAYOZ/FORSTMOSER, 490. 
80 Vgl. Botschaft 2001, 3193 f. 
81 MEIER-HAYOz/FORSTMOSER, 497. 
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