DIE LIECHTENSTEINISCHE GMBH
a HOCHSCHULE
8 LIECHTENSTEIN
2.3.4 Die Verbriefung der Rechte des Gesellschafters
Wird über den Gesellschaftsanteil eine Urkunde errichtet, so kann sie
mangels abweichender Bestimmung in den Statuten nicht als Wertpapier,
sondern nur als Beweisurkunde erstellt werden (Art. 401 Abs. 3 PGR). Es
ist somit móglich, über Gesellschaftsanteile Wertpapiere zu erstellen, so-
fern dies in den Statuten festgelegt wird (Art. 409 PGR).
2.4 Die Übertragung eines GmbH-Anteils
Im Gegensatz zur AG als dem Idealtypus der Kapitalgesellschaft, bei der
die Mitgliedschaftsrechte grundsátzlich handelbar und somit frei übertrag-
bar sind, ist die Übertragung von Gesellschaftsanteilen an der GmbH zwar
grundsátzlich zulássig, jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Die
Übertragung ist streng vinkuliert?.
2.4.1 Die Übertragung aufgrund einer Abtretung
Zur rechtsgültigen Abtretung eines GmbH Anteils müssen folgende Vor-
aussetzungen erfüllt sein?*:
a) Die Abtretung muss den Gesellschaftern mitgeteilt werden und in
das Anteilbuch eingetragen worden sein (Art. 403 Abs. 1 PGR).
b) Die Abtretung eines Gesellschaftsanteils sowie die Verpflichtung zu
einer solchen Abtretung bedürfen zu ihrer Gültigkeit der öffentlichen
Beurkundung (Art. 403 Abs. 4 PGR)”,
53 Vgl. MEIER-HAvoz/FonRsTMOSER, 503 zum schweizerischen Recht.
54 Vgl. hierzu auch OR II-OERTLE/DU PASQUIER, Art, 791 N 2. zum schweizerischen Recht.
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