Volltext: Die liechtensteinische GmbH

DIE LIECHTENSTEINISCHE GMBH 
a HOCHSCHULE 
8 LIECHTENSTEIN 
  
2.3.4 Die Verbriefung der Rechte des Gesellschafters 
Wird über den Gesellschaftsanteil eine Urkunde errichtet, so kann sie 
mangels abweichender Bestimmung in den Statuten nicht als Wertpapier, 
sondern nur als Beweisurkunde erstellt werden (Art. 401 Abs. 3 PGR). Es 
ist somit móglich, über Gesellschaftsanteile Wertpapiere zu erstellen, so- 
fern dies in den Statuten festgelegt wird (Art. 409 PGR). 
2.4 Die Übertragung eines GmbH-Anteils 
Im Gegensatz zur AG als dem Idealtypus der Kapitalgesellschaft, bei der 
die Mitgliedschaftsrechte grundsátzlich handelbar und somit frei übertrag- 
bar sind, ist die Übertragung von Gesellschaftsanteilen an der GmbH zwar 
grundsátzlich zulássig, jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Die 
Übertragung ist streng vinkuliert?. 
2.4.1 Die Übertragung aufgrund einer Abtretung 
Zur rechtsgültigen Abtretung eines GmbH Anteils müssen folgende Vor- 
aussetzungen erfüllt sein?*: 
a) Die Abtretung muss den Gesellschaftern mitgeteilt werden und in 
das Anteilbuch eingetragen worden sein (Art. 403 Abs. 1 PGR). 
b) Die Abtretung eines Gesellschaftsanteils sowie die Verpflichtung zu 
einer solchen Abtretung bedürfen zu ihrer Gültigkeit der öffentlichen 
Beurkundung (Art. 403 Abs. 4 PGR)”, 
  
53 Vgl. MEIER-HAvoz/FonRsTMOSER, 503 zum schweizerischen Recht. 
54 Vgl. hierzu auch OR II-OERTLE/DU PASQUIER, Art, 791 N 2. zum schweizerischen Recht. 
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