DiE LIECHTENSTEINISCHE GMBH
HOCHSCHULE
LIECHTENSTEIN
2 Die liechtensteinische GmbH
2.1 Der Begriff und das Wesen der GmbH
2.1.1Die Rechtsgrundlagen und der Begriff der GmbH
Die besonderen Bestimmungen über die GmbH finden sich in der 2. Abtei-
lung im 5. Abschnitt des PGR, in den Art. 389 - 427 PGR. Weiters sind
auch die Allgemeinen Vorschriften über die Verbandspersonen (Art. 106 —
245 PGR) sowie die 5. Abteilung des PGR über das Offentlichkeitsregister,
die Firmen und die Rechnungslegung zu beachten. Weiters finden sich im
GmbH-Recht einige Verweise auf die Vorschriften über die AG" und über
die Kollektivgesellschaft?, Diese Verweise sind m.E. nur sehr schwer zu
verstehen und es ist meist nicht klar, auf welche Bestimmung tatsáchlich
verwiesen werden soll. Wahrscheinlich wurde mit diesen Verweisungen
bezweckt, dass allfállige Lücken vermieden hátten werden sollen. Diese
schaffen jedoch mehr Verwirrung, als sie zur Lósung von Problemen bei-
tragen”,
Das Gesetz enthält keine Legaldefinition der GmbH im eigentlichen Sinne.
Art. 389 Abs. 1 PGR kommt jedoch m.E. einer Legaldefinition sehr nahe
und lautet wie folgt: ,Eine oder mehrere Personen, Firmen oder privat-
oder óffentlichrechtliche Verbandspersonen kónnen zu einem beliebigen
Zweck mit eigener Firma und einem zum Voraus bestimmten Kapital
(Stammkapital) eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung bilden.“
20 Beispielsweise Art. 422 Abs. 2 PGR.
21 Beispielsweise Art. 415 Abs. 1 PGR.
2 Allgemein zur Verweisungssucht im PGR beispielsweise MaRxER, 59 oder BÔSCH, 55.
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