Volltext: Die liechtensteinische GmbH

DiE LIECHTENSTEINISCHE GMBH 
HOCHSCHULE 
LIECHTENSTEIN 
  
2 Die liechtensteinische GmbH 
2.1 Der Begriff und das Wesen der GmbH 
2.1.1Die Rechtsgrundlagen und der Begriff der GmbH 
Die besonderen Bestimmungen über die GmbH finden sich in der 2. Abtei- 
lung im 5. Abschnitt des PGR, in den Art. 389 - 427 PGR. Weiters sind 
auch die Allgemeinen Vorschriften über die Verbandspersonen (Art. 106 — 
245 PGR) sowie die 5. Abteilung des PGR über das Offentlichkeitsregister, 
die Firmen und die Rechnungslegung zu beachten. Weiters finden sich im 
GmbH-Recht einige Verweise auf die Vorschriften über die AG" und über 
die Kollektivgesellschaft?, Diese Verweise sind m.E. nur sehr schwer zu 
verstehen und es ist meist nicht klar, auf welche Bestimmung tatsáchlich 
verwiesen werden soll. Wahrscheinlich wurde mit diesen Verweisungen 
bezweckt, dass allfállige Lücken vermieden hátten werden sollen. Diese 
schaffen jedoch mehr Verwirrung, als sie zur Lósung von Problemen bei- 
tragen”, 
Das Gesetz enthält keine Legaldefinition der GmbH im eigentlichen Sinne. 
Art. 389 Abs. 1 PGR kommt jedoch m.E. einer Legaldefinition sehr nahe 
und lautet wie folgt: ,Eine oder mehrere Personen, Firmen oder privat- 
oder óffentlichrechtliche Verbandspersonen kónnen zu einem beliebigen 
Zweck mit eigener Firma und einem zum Voraus bestimmten Kapital 
(Stammkapital) eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung bilden.“ 
  
20 Beispielsweise Art. 422 Abs. 2 PGR. 
21 Beispielsweise Art. 415 Abs. 1 PGR. 
2 Allgemein zur Verweisungssucht im PGR beispielsweise MaRxER, 59 oder BÔSCH, 55. 
13
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.