Volltext: Grundrechtspraxis in Liechtenstein

1.2Gesetzesdelegation 1.2.1Zulässigkeit und Schranken Die Delegation von Rechtsetzungskompetenzen an den Verordnungsge- ber ist zulässig, wenn das formelle Gesetz die «zentralen Elemente des Abgabenrechtsverhältnisses»59enthält, zu denen der Kreis der Steuer- pflichtigen, der Gegenstand der Steuer und deren Bemessung zu zählen sind,60die zugleich auch die Delegationsschranken bilden. Es hat der Gesetzgeber selbst und nicht der Verordnungsgeber das «Wichtige» oder «Wesentliche»61anzuordnen.62Es sind auch die Ausnahmen von der Ab- gabepflicht und allenfalls die Dauer der Abgabeerhebung zu regeln, auch wenn das Kostendeckungsprinzip und das aus dem Verhältnismässig- keitsprinzip abgeleitete Äquivalenzprinzip die Anforderungen an die formell-gesetzliche Grundlage bei bestimmten Abgaben lockern kön- nen.63Ihre Regelung darf nicht dem Verordnungsgeber bzw. der Regie- rung überlassen werden. So hat etwa der Staatsgerichtshof in StGH 2011/1364, wo es um die Belastung von Einkünften aus Immaterialgüter- rechten ging, darauf hingewiesen und ausgeführt, welche Einkünfte in welchem Umfang belastet werden sollen, stelle «in hohem Mass eine po- litische Frage» dar, die ohne Zweifel zum «Wichtigen» gehöre und die der Gesetzgeber zu entscheiden habe, sodass eine Delegation der Ge- setzgebungskompetenz an die Regierung nicht statthaft sei. Die Delegationsgrundsätze werden im Steuerrecht strenger ge- handhabt als im Kausalabgabenrecht.65497 
Legalitätsprinzip im Abgaberecht 59StGH 2010/24, Urteil vom 22. Juni 2010, S. 12, Erw. 6 (im Internet abrufbar unter <www.gerichtsentscheide.li>). 60Vgl. etwa Art. 127 Abs. 1 BV. 61Das sind die «grundlegenden, wichtigen, primären und nicht unumstrittenen Be- stimmungen». Siehe StGH 1996/15, Urteil vom 27. Juni 1996, LES 2/1997, S. 89 (93) und StGH 1977/10, Entscheidung vom 19. Dezember 1977, LES 2/1981, S. 56 (57). Vgl. auch Kley, Grundriss, S. 177. 62Vgl. StGH 2011/13, Urteil vom 1. Juli 2011, nicht veröffentlicht, S. 8, Erw. 2, und StGH 2010/24, Urteil vom 22. Juni 2010/24, nicht veröffentlicht, S. 9, Erw. 5. 63StGH 1986/9, Urteil vom 5. Mai 1987, LES 4/1987, S. 145 (147). 64StGH 2011/13, Urteil vom 1. Juli 2011, nicht veröffentlicht, S. 10, Erw. 4. 65Vgl. Wille H., Verwaltungsrecht, S. 653 f.11 12
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.