Volltext: Grundrechtspraxis in Liechtenstein

schwerdeverfahren nicht zu schützen ist.337Rechtsmissbräuchlich ist jedenfalls, wenn ein Beschwerdeführer wiederholt unhaltbare Ableh- nungsgesuche einbringt, die schon mehrfach abgewiesen worden sind.338 Ist ein Ablehnungsantrag offensichtlich missbräuchlich, hält es der Staatsgerichtshof mit dem Recht auf den ordentlichen Richter für ver- einbar, den entsprechenden Antrag ohne formelle Entscheidung mittels Aktenvermerk zu erledigen.339In StGH 2011/28340relativiert er dieses Vorgehen. Es stellt sich nämlich die Frage, wie ein missbräuchliches Ab- lehnungsgesuch verfahrensrechtlich zu behandeln ist,341da nicht jede un- zulässige Rüge das Ablehnungsrecht missbraucht. Nach Auffassung des Staatsgerichtshofes ist ein Richterablehnungsantrag grundsätzlich for- mell zu behandeln, und zwar unabhängig davon, ob eine Verletzung des Rechts auf den ordentlichen Richter einen Einfluss auf die materielle Entscheidung gehabt hat. Er lässt aber die Frage offen, ob der Anspruch auf formelle Behandlung absolut zu verstehen ist, und wenn nicht, wel- che schwerwiegenden Rechtsgüter ihn zurückdrängen könnten. 402Tobias 
Michael Wille 337StGH 2009/57+104, Urteil vom 18. Januar 2010, nicht veröffentlicht, S. 23 f. Erw. 3.5; StGH 2009/106, Urteil vom 1. März 2010, S. 8 f. Erw. 2.2; StGH 2009/129, Ur- teil vom 1. März 2010, nicht veröffentlicht, S. 9 Erw. 4; StGH 2009/147, Urteil vom 21. Juni 2010, nicht veröffentlicht, S. 10 f. Erw. 2.2. Auch in Deutschland erweisen sich die offensichtlich unzulässigen Globalablehnungen von Richtern als rechts- missbräuchlich. Siehe Vollkommer, Richter, S. 202 u. a. unter Verweis auf BVerfGE 11, 3 und BVerfGE 72, 51 (59). 338StGH 2010/152, Urteil vom 28. März 2011, nicht veröffentlicht, S. 10 Erw. 3.2; StGH 2010/97, Urteil vom 20. Dezember 2010, nicht veröffentlicht, S. 8 f. Erw. 1; StGH 2009/177, Beschluss vom 21. Mai 2010, nicht veröffentlicht, S. 7 Erw. 1; StGH 2009/159, Urteil vom 21. Juni 2010, nicht veröffentlicht, S. 7 f. Erw. 3. 339StGH 2009/159, Urteil vom 21. Juni 2010, nicht veröffentlicht, S. 7 f. Erw. 3; StGH 2010/59, Urteil vom 29. November 2010, <www.gerichtsentscheide.li>, S. 13 Erw. 3.2; StGH 2010/138, Urteil vom 7. Februar 2011, nicht veröffentlicht, S. 7 f. Erw. 2.2; StGH 2010/152, Urteil vom 28. März 2011, nicht veröffentlicht, S. 10 Erw. 3.2; StGH 2011/56, Urteil vom 28. November 2011, nicht veröffentlicht, S. 9 Erw. 2.2; StGH 2011/112, Urteil vom 29. November 2011, nicht veröffentlicht, S. 12 f. Erw. 2.2; vgl. auch StGH 2011/61, Urteil vom 30. August 2011, nicht veröffentlicht, S. 6 f. Erw. 1, wo auch der Staatsgerichtshof selbst auf eine formelle Entscheidung über einen bei ihm gestellten Befangenheitsantrag wegen festgestellter Rechtsmiss- bräuchlichkeit verzichtet hat. So auch StGH 2011/50, Urteil vom 26. September 2011, nicht veröffentlicht, S. 7 Erw. 1. 340StGH 2011/28, Urteil vom 18. Mai 2011, nicht veröffentlicht, S. 8 f. Erw. 7 f. 341Einlässlich für Deutschland Vollkommer, Richter, S. 204 ff.
	        

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