Volltext: Grundrechtspraxis in Liechtenstein

Verwaltungsgerichtshof argumentiert, dass Art. 81 LV, der zu einem gül- tigen Beschluss der Kollegialregierung die Anwesenheit von wenigsten vier Mitgliedern vorschreibt, gegenüber Art. 17 Abs. 1 LVG, der die An- wesenheit aller Regierungsmitglieder verlangt, die höherrangige Norm sei. Der Staatsgerichtshof prüfte diese Frage allerdings nur im Lichte des Willkürverbots und nicht auch des Rechts auf den ordentlichen Richter bzw. der richtigen Besetzung.212 Der Anspruch auf die richtige Besetzung des Spruchkörpers bein- haltet nicht, dass der einzelne Rechtsunterworfene einen bestimmten Typus von Richter einfordern kann. Eine Verletzung des Art. 33 Abs. 1 LV liegt deshalb nicht vor, wenn der zuständige Richter nicht über ge- wisse individuelle, persönliche (physische oder psychische) Eigenschaf- ten verfügt, z. B. allgemein nicht sonderlich befähigt ist oder allenfalls im betreffenden Sach- und Fachbereich nicht als besonders geeignet er- scheint oder wenn er eine bestimmte Einstellung zum Richteramt er- kennen lässt.213 3.Anspruch auf den unabhängigen214und unbefangenen Richter 3.1Allgemeines Mit dem Anspruch auf die richtige Besetzung des Gerichtes korrespon- diert der Anspruch auf dessen Besetzung mit unabhängigen und unbe- fangenen Richtern, denn Voraussetzung für die richtige Besetzung des Gerichtes ist, dass eine Streitsache durch unabhängige und unparteiliche Richter beurteilt wird.215Nach ständiger Rechtsprechung des Staatsge- richtshofes schliesst das Recht auf den ordentlichen Richter als wesent- lichen Teilgehalt auch das Recht auf ein unabhängiges und unparteiisches Gericht ein.216Er bezieht sich, was diesen Teilgehalt betrifft, regelmässig 376Tobias 
Michael Wille 212StGH 2004/61, Urteil vom 27. September 2005, nicht veröffentlicht, S. 7 Erw. 3. 213Dazu ausführlich Gstöhl, Recht, S. 77; vgl. für Deutschland Schulze-Fielitz, Art. 101 GG, Rz. 31. 214Zur Unabhängigkeit siehe vorne Rz. 5 und Fn. 20 sowie hinten Rz. 56 f. 215StGH 1998/25, Urteil vom 24. November 1998, LES 2001, S. 5 (8 Erw. 4.1); StGH 2007/106, Urteil vom 15. April 2008, <www.stgh.li>, S. 20 Erw. 2.2; StGH 2011/29, Urteil vom 30. August 2011, nicht veröffentlicht, S. 10 Erw. 3.1. 216StGH 2002/56, Entscheidung vom 18. November 2002, <www.stgh.li>, S. 9 ff. Erw. 3.1; StGH 2004/63, Urteil vom 9. Mai 2005, LES 2006, S. 115 (120 Erw. 2.1); StGH 
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