Volltext: Grundrechtspraxis in Liechtenstein

IV.Völkerrechtliche Gewährleistung 1.Europarat, namentlich die Europäische Menschen - rechts konvention (EMRK) Wichtigstes Element des völkerrechtlichen Grundrechtsschutzes für Liechtenstein ist zweifelsohne die EMRK. Liechtenstein wurde Mitglied des Europarates im Jahre 1978. 1982 trat das Land der EMRK bei. Diese ist derzeit für 47 europäische Staaten verbindlich. Die Konvention ge- währt im Wesentlichen jene Rechte, welche auch die Landesverfassung vorsieht, wobei die Einzelheiten des Grundrechtsschutzes teilweise aus- führlicher formuliert werden als im Landesrecht. Liechtenstein hat im Weiteren alle Zusatzprotokolle (ZP) zur EMRK ratifiziert mit Aus- nahme des 12. ZP (allgemeiner Gleichheitsgrundsatz). Liechtenstein hat mehrere Vorbehalte zur EMRK und zu den Zusatzprotokollen ange- bracht.5 Die individuellen Rechte der EMRK und der Protokolle (z. B. Art. 2–14 EMRK) können letztinstanzlich beim Europäischen Gerichts- hof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg von allen Privatpersonen (d. h. von In- und Ausländern) und auch von Vereinigungen («nicht- staatliche Organisationen» gemäss Art. 34 EMRK) eingeklagt werden. Immerhin gilt es, diverse Zulässigkeitsbedingungen einzuhalten, z. B. die Erschöpfung des innerstaatlichen Rechtswegs und die Frist von sechs Monaten seit der letztinstanzlichen Entscheidung gemäss Art. 35 Abs. 1 EMRK. Bei Beschwerden gegen Liechtenstein muss in der Regel in letz- ter Instanz der StGH aufgesucht werden; dieser soll auch tatsächlich in die Beschwerdesache eintreten und sie nicht für unzulässig erklären (Subsidiarität). Die Urteile des EGMR sind verbindliche und unanfechtbare Fest- stellungsurteile. Die Staaten sind verpflichtet, sich danach auszurichten (Art. 46 EMRK). Von den insgesamt 85 Beschwerden, die seit 1982 ge- gen Liechtenstein in Strassburg eingereicht worden sind, hat der Ge- 36Mark 
E. Villiger 5Eine vollständige Liste findet sich unter <www.conventions.coe.int> (Rubrik se- arch/Reservations and Declarations/By a State/Suchbegriff «Liechtenstein»), be- sucht am 1.6.2010; vgl. auch Westerdiek, Vorbehalte Liechtensteins, S. 549 ff. 
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