Volltext: Grundrechtspraxis in Liechtenstein

ferner in Ausnahmefällen denkbar, dass eine behördliche Untätigkeit eine Vertrauensgrundlage abgeben kann.210 Wurden einem Einzelnen im Hinblick auf die berechneten Kosten eines Bauvorhabens Subventionen zugesichert, so gestattet es die Beru- fung auf Treu und Glauben nicht, wegen Kostenüberschreitungen eine erhöhte Subvention zu erlangen. Da überhaupt keine Zusicherung für eine erhöhte Subvention vorliegt, kommt der Anspruch aus Treu und Glauben gar nicht zum Tragen.211Wird umgekehrt einem Grundeigen - tümer die Einzonung seines Bodens in die Bauzone mündlich von der ab- schliessend zuständigen Behörde zugesichert, so schafft die Behörde da- durch eine verbindliche Vertrauensgrundlage.212Selbstverständlich muss sich die mündliche Zusage einwandfrei beweisen lassen; in der Praxis be- stehen vielfach Beweisprobleme.213In der Regel ergeben nur schriftliche Zusagen eine beweismässig ausreichende Vertrauensgrundlage.214 3.3Guter Glaube Der Betroffene muss gutgläubig sein. Das bedeutet, dass er um die Feh- lerhaftigkeit der Vertrauensgrundlage nicht wusste und sie auch bei ge- höriger Sorgfalt nicht erkennen konnte.215Die verlangte Sorgfalt richtet sich nach den Kenntnissen und der Erfahrung des Betroffenen. So sind beispielsweise an die Sorgfaltspflicht von Rechtsanwälten wesentlich hö- here Anforderungen zu stellen als an jene von juristischen Laien.216 3.4Nachteilige und unwiderrufliche Dispositionen Der Einzelne muss im Hinblick auf die erteilte Auskunft nachteilige Dis- positionen getroffen haben, die unwiderruflich sind oder zu Schaden 295 
Rechtsgleichheit und Grundsatz von Treu und Glauben 210StGH 2002/87, Entscheidung vom 14. April 2003, Erw. 2.2., LES 2005, S. 269 (280). 211Vgl. VBI 1985/34, Entscheidung vom 17. Juni 1987, LES 1988, S. 10 (19). 212Vgl. VBI 1978/20, Entscheidung vom 9. Mai 1979, LES 1981, 11; vgl. aber VBI 1995/21, Entscheidung vom 23. November 1993, LES 1994, S. 35 (37). 213Vgl. Kley, Grundriss, S. 267 f. 214Vgl. als Beispiel VBI 1995/21, Entscheidung vom 5. Juli 1995, LES 1995, S. 137 (141). 215Vgl. StGH 1970/2, Urteil vom 11. Januar 1971, ELG 1967–72, S. 256 (261); VBI 1995/21, Entscheidung vom 5. Juli 1995, LES 1995, S. 137 (141); StGH 2001/72, Entscheidung vom 24. Juni 2002, Erw. 2.2, LES 2005, S. 74 (79). 216Vgl. Kley, Grundriss, S. 23.89 
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