nischen Verfassungsgeschichte diskutiert. Alle drei Verfassungsräume
weisen sowohl Beispiele staatenbündischer (Deutscher Bund, 1815—
1866; Schweizerische Eidgenossenschaft, 1815-1845; Nordamerikani-
sche Konfóderation, 1778/81-1788) als auch bundesstaatlicher Foderal-
systeme (Deutsches Reich nach 1867/71; Schweiz nach 1848; Vereinigte
Staaten nach 1789) auf. Manches «bündische» Bauprinzip, das eine ver-
blüffende Entsprechung und Aktualitát in der post-nationalen Fódera-
tion der EU jenseits von Bundesstaat und Staatenbund hat, kam auf diese
Weise zum Vorschein (Biaggini, Diggelmann, Oeter, Schônberger,
Schütze, Zelger). Die konzeptionelle Hypothese, dass ein diachroner
Vergleich des supranationalen Fôderalismus im Zeichen der Globalisie-
rung mit Frühformen im Zeitalter der Nationenbildung überhaupt sinn-
voll ist, wurde aber auch in Frage gestellt (Langewiesche). Die anregende
Diskussion über diese pointiert vorgetragene «Anti-These» schárfte den
Blick dafür, dass es nicht um den Vergleich historischer Situationen, son-
dern um das Aufdecken vergleichbarer politisch-normativer Strukturbe-
standteile geht, Elemente eines allgemeinen Verfassungsrechts fôderaler
Ordnungen, gewissermassen.
In einer weiteren Zielsetzung sollte die Tagung auch dem Klein-
staat Liechtenstein Orienuüerungshilfe bei seiner Positionierung im euro-
päischen Integrationsprozess geben. Die Aufdeckung der fóderalen Be-
sonderheiten der Europäischen Union lassen vergleichsweise günstige
Partizipationschancen des Kleinstaates erkennen, welche auch die Voll-
mitgliedschaft einschliessen (Bruha/Breuss). Der historische Befund,
dass die gleichberechtigte Teilnahme Liechtensteins zusammen mit den
grossen Staaten in den Zeiten des Deutschen Bundes und der Paulskir-
che trotz verschiedener Widerstánde und Mediatisierungsversuche letzt-
lich nicht in Frage stand (Geiger), sollte zu bedenken geben.
Als Herausgeber bleibt mir allen zu danken, die zum Gelingen der
Tagung und der Veröffentlichung beigetragen haben: den Referenten,
den Teilnehmern des Kolloquiums, den Mitarbeitern des Liechtenstein-
Instituts, dem Verlag der Liechtensteinischen Akademischen Gesell-
schaft sowie dem Schweizerischen Nationalfonds. Ihnen allen schulde
ich auch Dank für die grosse Geduld, mit der sie dem Erscheinen des Ta-
gungsbandes entgegen gesehen haben.
Thomas Bruba
im September 2011