Volltext: Europäischer Föderalismus im Licht der Verfassungsgeschichte

Repräsentation von Kleinstaaten: Deutscher Bund, Paulskirche, Mediatisierung 
Durfte Liechtenstein in der Völkerbundszeit nicht ins Genfer Palais des 
Nations einziehen, so weht heute die liechtensteinische Fahne auch am 
UNO-Sitz in Genf und in New York. Fürst Hans-Adam II. konnte am 
23. September 1991 in der UNO-Generalversammlung für den vollbe- 
rechtigten neuen Mitgliedstaat Liechtenstein sprechen. Der Fürst 
brachte gleich ein Konzept zur Lösung von Autonomie- und Sezessi- 
onskonflikten ein, die «Liechtenstein Initiative on Self-Determina- 
tion».5 Schon länger als in der UNO ist Liechtenstein seit 1978 Mitglied 
des Europarates in Strassburg, mit einem Sitz im Ministerrat (von der- 
zeit 41) und zwei Vertretern in der Parlamentarischen Versammlung 
(von 318). 
Fehlt noch die Europäische Union. Gerade bei der EU, die als wirt- 
schaftliche und politische Union unterwegs ist, zeigt sich aber, dass 
Kleinheit und Grössenverträglichkeit eine weit grössere Rolle spielen als 
bei Europarat und UNO. Ein Blick auf die Karte mit den heute 27 Mit- 
gliedstaaten (2009) zeigt die geographisch-geopolitische Situation. Und 
die Frage ist in der Tat: Kónnte — und wollte, wenn es kónnte — Liech- 
tenstein Mitglied der EU werden? In welcher Form, mit welchem Status, 
mit welcher Repräsentation? Falls ja, begänne wieder jenes Austarieren 
und Ponderieren, welchem wir im Deutschen Bund, in der Paulskirche, 
am Frankfurter Fürstenkongress wie in den Verfassungen der USA, der 
Schweiz und des Deutschen Reiches begegnet sind. 
Es wird denn in einigen Jahren oder Jahrzehnten wieder interessant 
sein, auf das, was heute noch als Zukunft vor uns liegt, zurückzuschauen 
— vielleicht erneut von hier aus, am Liechtenstein-Institut. 
  
50 Dazu Beattie, Liechtenstein - A Modern History, S. 359 f. 
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