Repräsentation von Kleinstaaten: Deutscher Bund, Paulskirche, Mediatisierung
letzter Eskalationsschritt im Verhältnis zwischen Preussen und Öster-
reich. Österreich beantragte nun in der Bundesversammlung die Mobili-
sierung des Bundesheeres gegen Preussen. Die Bundesversammlung
stimmte dem österreichischen Antrag zu: Das Ergebnis der 14 abgege-
benen Stimmen lautete «9 Ja zu 5 Nein» (Baden enthielt sich, Preussen
nahm nicht teil, Holsteins Stimme ruhte). Die 16. Kurie hatte dem An-
trag zugestimmt. Militärische Bundesexekution gegen Preussen war be-
schlossen. Preussen erklärte die Bundesakte für gebrochen, den Bund für
erloschen, der Krieg begann.
Bismarck kritisierte einzelne Stimmabgaben heftig, besonders jene
der 16. Kurie und hier des winzigen Liechtenstein, er sah dahinter Fäl-
schung und Korruption wirksam. War daran Wahres? Die Stimmfüh-
rung der 16. Kurie lag beim Freiherrn von Strauss. Er hatte aus den In-
struktionen der Höfe das Gesamtvotum der 16. Kurie zu bilden. Für
Bundesexekution instruierten Liechtenstein und Reuss älterer Linie, da-
gegen Lippe und Waldeck. Reuss jüngerer Linie instruierte für Verweis
an einen Ausschuss, und Schaumburg-Lippe instruierte nicht bezie-
hungsweise zu spät. Innerhalb der Kurie standen die Stimmen also
«2:2», weder für noch gegen. Das hätte für Enthaltung gesprochen.
Aber Strauss wertete die Instruktion von Reuss jüngerer Linie — Verweis
an Ausschuss — ebenfalls als «Für», und so zählte er die Einzelstimmen
der Kurie faktisch mit 3:2 zu einem Gesamtvotum der 16. Kurie für die
Bundesexekution im Sinne Österreichs, gegen Preussen, und gab so die
Kurienstimme ab.? Strauss rechtfertigte sich später ôffentlich durch eine
dem Votum vom 14. Juni 1866 gewidmete Schrift: Er habe die Stimme
von Reuss jüngerer Linie nicht gezählt, doch das Verhältnis von 2:2 in
der Kurie habe ihn gemäss Kuriatvertrag von 1816 berechtigt, bei
Gleichstand innerhalb der Kurie die Stimme im Sinne der Mehrheit der
Bundesversammlung abzugeben, in diesem Falle also für den österrei-
chischen Antrag, für Bundesexekution, überdies habe die um zwei Stun-
den verspätet eintreffende Instruktion von Schaumburg-Lippe gelautet,
wie Hannover zu stimmen, dieses stimmte für Exekution, der Mehr-
heitswille der 16. Kurie sei also für Bundesexekution gewesen.!* Freilich
13 Vgl. zum Votum der 16. Kurie vom 14. Juni 1866 auch Huber, Verfassungsge-
schichte, Bd. 3, S. 541.
14 Victor von Strauss, Mein Antheil an der Abstimmung der Bundesversammlung vom
14. Juni 1866, Bückeburg 1866.
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