Volltext: Europäischer Föderalismus im Licht der Verfassungsgeschichte

Peter Geiger 
gegründete Deutsche Bund bestand aus 38 deutschen Einzelstaaten sehr 
unterschiedlicher Gestalt, vom Kaiserreich Österreich über das König- 
reich Preussen, weitere Königreiche, Herzogtümer, Fürstentümer bis zu 
vier Freien Städten. Österreich und Preussen gehörten nicht mit allen 
Territorien dem Deutschen Bund an. Die beiden Grossen rivalisierten 
um die Vormacht, die Mittleren suchten ihren Einfluss zu vergrössern, 
und die Kleinsten wurden umworben, um sie zu gewinnen. 
Der Bund definierte sich wie folgt: Er war «ein völkerrechtlicher 
Verein der deutschen souveränen Fürsten und Freien Städte»; garantiert 
war die «Unverletzbarkeit ihrer Staaten»; ein Ziel war die «Erhaltung 
der inneren und äusseren Sicherheit Deutschlands»; die einzelnen Staa- 
ten hatten «gleiche Vertrags-Rechte und Vertrags-Obliegenheiten»; im 
Innern bildeten sie «eine Gemeinschaft selbständiger, unter sich unab- 
hängiger Staaten», nach aussen «eine in politischer Einheit verbundene 
Gesamt-Macht» (so Art. I u. II der Wiener Schlussakte 1820).! 
Sitz des Bundes war Frankfurt am Main, das Palais Thurn und Ta- 
xis beherbergte die Bundesversammlung. Sie war das einzige Organ, be- 
ratend, beschliessend, ausführend. Die Bundesversammlung war eine 
Gesandtenversammlung. Sie tagte als Engerer Rat, in welchem die 38 
Staaten sich 17 Stimmen teilten, nämlich die grössten elf mit je einer 
Stimme, die andern 27 zu weiteren sechs Kurienstimmen zusammenge- 
legt. In der Bundesversammlung als Plenum gab es 69 Stimmen, davon 
hielten die Grossen je maximal vier, die kleineren immerhin je eine 
Stimme, so etwa auch Sachsen-Weimar, Liechtenstein, Anhalt-Köthen 
oder Hamburg. 
Die 16. Kurie bestand aus acht, später neun kleinen Staaten, näm- 
lich den Fürstentümern Hohenzollern-Hechingen, Hohenzollern-Sig- 
maringen, Liechtenstein, Reuss älterer Linie (Greiz), Reuss jüngerer Li- 
nie (Gera), Lippe (Detmold), Schaumburg-Lippe (Bückeburg), Waldeck 
1 Wiener Schlussakte Schluss-Acte der über Ausbildung und Befestigung des Deut- 
schen Bundes zu Wien gehaltenen Ministerial-Conferenzen vom 15. Mai 1820, in: 
www.verfassungen.de/de/de06-66/schlussakte20; ebenso in: Ernst Rudolf Huber 
(Hrsg.), Dokumente zur deutschen Verfassungsgeschichte, Bd. 1, dritte neubearbei- 
tete und vermehrte Aufl, Stuttgart 1978, S. 91-100. — Deutsche Bundesakte vom 
8. Juni 1815, in: www.verfassungen.de/de/de06-66/bundesakte15-i, ebenso in: Hu- 
ber, Dokumente, Bd. 1, S. 84-90. — Quaderer, Geschichte, in: JBL 69, Vaduz 1969, 
S. 201-223. 
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