Volltext: Europäischer Föderalismus im Licht der Verfassungsgeschichte

Oliver Diggelmann 
die zwar von Bedeutung waren, vorerst aber eine staatliche Domäne 
blieben.5* Auch die Regelung der Angelegenheiten mit den Indianern fiel 
in den Aufgabenbereich der Konfóderation.? In der Praxis verwandte 
der Kongress den gróssten Teil seiner Energie auf die Aussen- und Si- 
cherheitspolitik.9 
Eine wichtige Konfóderationskompetenz war auch die Zustándig- 
keit zur Streitschlichtung zwischen den Staaten.! Inspirationsquelle die- 
ser Regelung konnte die altenglische Institution des Privy Councilé? ge- 
wesen sein, dem in England eine wichtige Rolle für den Zusammenhalt 
der Institutionenordnung zukam. Die Zuweisung dieser Zuständigkeit 
an die Konfôderation war eine der wichtigsten Entscheidungen der gan- 
zen Konfôderationsartikel. Sie spurte eine andere Môglichkeit der Kon- 
fliktbewältigung als Drohung und Gewaltanwendung vor. Der Regelung 
lag eine bedeutende Pazifizierungsambition zugrunde. Sie wirkte auch 
als Wegbereiter der entsprechenden Norm in der Unionsverfassung von 
1787. In der Praxis konnten vereinzelt wichtige Streitigkeiten auf diesem 
Weg gelöst werden. Ein kurz nach Konföderationsgründung eskalieren- 
der Territorialdisput zwischen Connecticut und Pennsylvania etwa, bei 
dem auf Betreiben Pennsylvanias ein Schiedsgericht eingesetzt wurde, 
konnte entschárft werden.** Das Verfahren allerdings war kompliziert. 
Zu den Konfóderationskompetenzen gehórte weiter das Recht zur 
Bestimmung der Wechselkurse und zur Prägung von Münzen.$ Letzte- 
res stand der Konföderation allerdings nicht ausschliesslich zu; auch die 
Staaten konnten Geld ausgeben. Der Idee nach sollte die Konföderation 
mit dieser Zuständigkeit eine Mitverantwortung für die Stabilität der 
58 Article X Abs. 1; Article VI Abs. 1. 
59 Article IX Abs. 4. 
60 Dougherty, a.a. O. (Anm. 38), S. 25. 
61 Article IX Abs. 2. 
62 Der Privy Council verfiigte über einen äusserst heterogenen Zuständigkeitsbereich. 
Er übte an Stelle des Monarchen gewisse legislative und judikative Funktionen aus. 
Spáter kamen diverse Verwaltungsaufgaben dazu. 
63 Vgl Andrew C. McLaughlin, A Constitutional History of the United States, New 
York 1935, insb. Kapitel XII. Auch hier wird der grosse Einfluss der englischen In- 
stitutionenordnung als Inspirationsquelle deutlich. 
64 Das Schiedsgericht entschied 1782 im Sinne Connecticuts. Hintergrund des ab den 
frühen 1770er-Jahren schwelenden, immer heftiger werdenden Konflikts waren sich 
widersprechende Garantien in den Colonial Charters. 
65 Article IX Abs. 4. 
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