Volltext: 25 Jahre Liechtenstein-Institut

machte Ludwig Marxer mit seiner 1990 publizierten Freiburger Disser- tation zur liechtensteinischen Familienstiftung. Ihm folgte im Laufe der 90er Jahre eine Reihe weiterer Dissertationen.23 1995 lag erstmals auch eine Arbeit eines in Liechtenstein kautelar- juristisch tätigen Praktikers vor, von der bedenkenlos gesagt werden konnte, dass sie rechtswissenschaftlichem Anforderungsprofil ent- sprach.24Es war auch ein Praktiker, der in Liechtenstein als Erster eine stiftungsrechtliche Entscheidung25des liechtensteinischen Obersten Ge- richtshofs (OGH) kritisiert hatte.26Anlass der Kritik war die rechtliche Qualifikation der treuhänderischen Gründung einer liechtensteinischen Familienstiftung, doch in Wirklichkeit ging es bei dieser Entscheidung in stiftungsrechtlicher Hinsicht um viel mehr, nämlich um zentrale Fragen der ausreichenden Zweckbestimmung einer liechtensteinischen Stif- tung.27Obwohl die Kritik nicht ausdrücklich auf das Urteil Bezug nahm, sondern durch die Blume erfolgte, kam es damit im liechtenstei- nischen Stiftungsrecht doch erstmals zu einem kontroversiellen Aus- tausch juristischer Argumente.28Somit fand – wenngleich zunächst nur anhand eines beschränkten Einzelfalls – im liechtensteinischen Stif- tungsrecht erstmals das statt, was in den benachbarten Auslandsrechts- ordnungen gang und gäbe ist, nämlich ein kritischer Dialog zwischen Li- teratur und Rechtsprechung. Die Kritik trug übrigens letztlich Früchte, wenngleich es noch mehr als 10 Jahre dauern sollte und zusätzlicher li- terarischer Schützenhilfe29,eines obiter dictums des StGH30sowie eines 84Harald 
Bösch 23Loretz, Liechtensteinische Stiftungen – Anerkennung und Besteuerung in Öster- reich, Diss. Wien (1993); Frick-Tabarelli, Die besondere Bedeutung der Treuhän- derschaft gem. Art. 897 ff. für die privatrechtliche Stiftung nach liechtensteinischem Recht, Diss. Innsbruck (1993); Kneller, Die Haftung für die Verwaltung einer liech- tensteinischen Stiftung unter besonderer Berücksichtigung von Art. 159 IPRG, Diss. Zürich (1993); Quaderer, Die Rechtsstellung des Anwartschaftsberechtigten bei der liechtensteinischen Familienstiftung, Diss. Innsbruck (1999). 24Hier, Die Unternehmensstiftung in Liechtenstein, Vaduz (1995). 25OGH 26. 1. 1988, LES 1990, 105 ff. 26Kieber Walter, Die treuhänderische Errichtung von Familienstiftungen, Festgabe Herbert Batliner (1988) 273 ff. 27Dazu Bösch, Liechtensteinisches Stiftungsrecht, 210 ff. 28Dass die Kritik beim Adressaten ankam, zeigt die entsprechende Replik des seiner- zeitigen OGH-Präsidenten Kohlegger in: Liechtenstein – Steueroase oder Wirt- schaftszentrum? ÖJZ 1990, 577 (582). 29Bösch, Die liechtensteinische Treuhänderschaft zwischen trust und Treuhand (1995) 369 ff; ders., Trust und Fiduzia im liechtensteinischen Recht, Jus & News 1997, 40 ff.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.