Liechtensteinisches Stiftungsrecht – Alles beim Alten oder kein Stein mehr auf dem anderen? Harald
Bösch AEinleitung Das letzte Vierteljahrhundert war für das liechtensteinische Stiftungs- recht sehr ereignisreich. Die letzten beiden Jahre können ohne Übertrei- bung sogar als turbulent umschrieben werden. Die Stiftungsrechtsre- form 2008 hat eine nachhaltige Veränderung der gesetzlichen Rahmen- bedingungen bewirkt. In etwa zeitgleich geriet die liechtensteinische Stiftung als Steuerhinterziehungsvehikel in die Schlagzeilen der interna- tionalen Berichterstattung und löste damit heftige politische Kontrover- sen aus. Vor diesem bewegungsvollen Hintergrund lassen die nachste- henden Zeilen lediglich eine skizzenhafte Darstellung der Entwicklung der letzten 25 Jahre
zu. BPraktische Bedeutung der liechtensteinischen Stiftung Innerhalb der liechtensteinischen Rechtsformen nimmt die Stiftung eine überragende Stellung ein. Sie stellt die mit Abstand grösste Zahl aller nach liechtensteinischem Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) er- richteten juristischen Personen. Das war freilich nicht immer so. Als das PGR am 19. Februar 1926 in Kraft trat, gab es im Lande nur einige we- nige Stiftungen, von denen die wichtigsten eine gemeinnützige Zweck- bestimmung hatten.1Obwohl sich nach dem 2. Weltkrieg auch die An- zahl der liechtensteinischen Stiftungen nachhaltig vermehrt hatte, betrug 79
1Vgl. Harald Bösch, Liechtensteinisches Stiftungsrecht, Bern / Wien (2005), 64. Bei dieser Arbeit handelt es sich um die Publikation des vom Verfasser im Auftrag des Liechtenstein-Instituts erstellten rechtswissenschaftlichen Forschungsprojekts.