Volltext: 25 Jahre Liechtenstein-Institut

Überbauung im öffentlichen Interesse und sozialer Wohnungsbau. Er- werber haben bekannt zu geben, wofür sie das Grundstück benötigen. Wohn- und Erholungsbedürfnisse können ausschliesslich natürliche Personen geltend machen, während sich auf die anderen Erwerbstatbe- stände auch juristische Personen berufen können. Der soziale Woh- nungsbau bleibt gemeinnützigen juristischen Personen vorbehalten.  Die Behörde kann zur Sicherstellung des Verwendungszweckes Auflagen oder Bedingungen festlegen und deren Erfüllung durch den Erwerber fordern (vgl. Regierung des Fürstentums Liechtenstein 2010b). Obwohl die Grundverkehrsbehörden ihre Tätigkeit protokollieren und Daten über ihre Aktivitäten in hoch aggregierter Form publiziert werden, sind die öffentlich zugänglichen Informationen eher dürftig und von ziemlich beschränkter Aussagekraft. In den über das Internet ein- sehbaren jährlichen Rechenschaftsberichten der Regierung finden sich ab dem Jahre 2001 Angaben, mit wie vielen Geschäftsfällen die Gemein- degrundverkehrskommissionen bzw. die Landesgrundverkehrskommis- sion  jeweils befasst waren und welche Erwerbstypen (Kauf, Baurecht, Tausch, Schenkung etc.) jeweils vorlagen. Im Durchschnitt waren wäh- rend des Zeitraumes von 2001 bis 2009 jährlich insgesamt nicht ganz 300 Geschäftsfälle von den Grundverkehrskommissionen zu behandeln, wobei der Minimalwert bei 255 im Jahre 2003 lag, der Maximalwert stammte aus dem Jahre 2005 und belief sich auf 339 Fälle. Die Grössen- ordnung von jährlich rund 300 genehmigungspflichtigen grundstücksbe- zogenen Rechtsübergängen, die nicht innerhalb der engeren Verwandt- schaft abgewickelt wurden, war auch im durch eine eigene Analyse ab- gedeckten Fünfjahreszeitraum von 1989 bis 1993 ziemlich exakt gleich (vgl. Wytrzens 1996, 255). Was die Erwerbstypen betrifft, dominieren Käufe ganz eindeutig. Während der Spanne von 2001 bis 2009 sahen sich die Grundverkehrsbehörden im Durchschnitt mit rund 250 Käufe be- treffenden Geschäftsfällen pro Jahr konfrontiert, wobei auch hier 2003 der niedrigste Wert (218) und 2005 der höchste Wert (292) anfielen (vgl. dazu auch die Abbildungen 1 und 2). Der sinnvollen Interpretation dieser Daten sind freilich enge Gren- zen gesetzt, fehlen doch Angaben darüber, in welchem Umfang Flächen transferiert wurden, welche realen Grundstücksnutzungen jeweils vorla- gen, welche raumplanerische Zonenzugehörigkeit die betroffenen Grundstücke aufwiesen sowie welche monetären Umsätze mit den Ge- schäftsfällen verbunden waren. So lässt sich eben nur sehr pauschal fest- 436Hans 
Karl Wytrzens
	        

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