Volltext: 25 Jahre Liechtenstein-Institut

ven, wie z. B. der strategische Energietechnologieplan («SET-Plan»), Eu- ropäische Technologieplattformen oder das Europäische Institut für In- novation und Technologie (EIT), welche die Kernaktivitäten ergänzen und den Forschungsraum strukturieren sollen.41 Im Oktober 2010 hat die Europäische Kommission schliesslich im Rahmen der EUROPA 2020-Strategie die Realisierung einer «Innovati- onsunion» vorgeschlagen,42um die Rahmenbedingungen für Forschung und Innovation in Europa zu verbessern und die Fragmentierung euro- päischer Forschung weiter zu reduzieren. Um dies zu erreichen, hat die Kommission mehr als 30 Aktivitäten vorgeschlagen, u. a. die Etablierung sog. Forschungs- und Innovationspartnerschaften, welche die Hauptak- teure und -initiativen in einem bestimmten Forschungsfeld zusammen- bringen sollen, um gemeinsam die wichtigen gesellschaftlichen Heraus- forderungen zu lösen. Liechtenstein ist über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)43 an wichtigen EU-Programmen in den Bereichen Bildung, Wissenschaft, Forschung und Innovation beteiligt: ERASMUS-MUNDUS, dem Pro- gramm «Lebenslanges Lernen», «Jugend in Aktion», dem siebten For- schungsrahmenprogramm sowie dem «Rahmenprogramm für Wettbe- werbsfähigkeit und Innovation» («Competitiveness and Innovation Pro- grammme», CIP). Als assoziiertes Land hat Liechtenstein als Beobach- ter Einsitz in wichtigen politischen Gremien und Komitees auf EU- Ebene, z. B. den FRP-Programmausschüssen, welche gemeinsam mit der Kommission die Ausrichtung des Rahmenprogramms spezifizieren, oder dem wichtigen European Research Area Committee (ERAC; frü- her CREST), welches die Kommission und die EU-Mitgliedstaaten im Bereich Forschungs- und Innovationspolitik strategisch berät. Assoziie- rung bedeutet auch, dass Liechtenstein unter denselben Bedingungen an den jeweiligen Programmen teilnehmen kann wie EU-Mitgliedstaaten. Abbildung 3 macht deutlich, dass Liechtenstein in weiten Berei- chen der EU-Bildungsprogramme («Lebenslanges Lernen», «Jugend in 347 
Liechtenstein im Europäischen Forschungsraum 41Siehe auch Europäische Kommission, Grünbuch «Der Europäische Forschungs- raum». Zur ausführlichen Erläuterung dieser Initiativen siehe Prange-Gstöhl (2010). Das politische Ziel der Union der Schaffung eines europäischen Forschungsraums wurde erstmals im Vertrag von Lissabon festgeschrieben (Art. 179 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union). 42Europäische Kommission, Innovationsunion. 43Siehe Art. 78 ff. und Protokoll 31 des EWR-Abkommens.
	        

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