Volltext: 25 Jahre Liechtenstein-Institut

Institut für Recht und Geschichte», wobei vor allem das Öffentliche Recht ins Auge gefasst wurde. Ein Ausbau des Instituts um weitere Fachbereiche sollte «allmählich» erfolgen. Es war in erster Linie als For- schungsinstitut vorgesehen, wobei man sich die Möglichkeit offen halten wollte, in einem gewissen Rahmen auch Lehre anzubieten. Das Liech- tenstein-Institut sollte einen verantwortungsvollen Beitrag zur Beschäf- tigung mit Liechtenstein und zum liechtensteinischen Selbstverständnis leisten. Grossen Wert legte man auf Qualität, mit dem Niveau von Hochschulen und Universitäten vergleichbar, da das Liechtenstein-Insti- tut mit ihnen eine Zusammenarbeit anstreben sollte. Die Projektskizze nennt und umschreibt schwerpunktmässig die «Elemente», die das We- sen des Liechtenstein-Instituts ausmachen sollten. Sie haben im Grossen und Ganzen auch in das Gründungsstatut Eingang gefunden. Die Pro- jektskizze lässt aber eine Reihe von Fragen offen, die im Einzelnen noch zu klären waren, wie die Grösse und den Finanzbedarf, die Finanzie- rung, die Räumlichkeiten und den Standort, die Organisation, die recht- liche Stellung und die Trägerschaft des Liechtenstein-Instituts. Zur Organisation und zur rechtlichen Stellung wie auch zur Trä- gerschaft nimmt ein Rohentwurf vom 13. Juni 1985 Stellung. Er geht von der Rechtsform eines Vereins aus, der von der Liechtensteinischen Aka- demischen Gesellschaft und deren Mitgliedern gegründet wird. Als Or- gane nennt er die Mitgliederversammlung, den Institutsrat, den Wissen- schaftsrat, den Direktor und die Kontrollstelle. Zeitgleich wurden auch mit verschiedenen privaten und öffentli- chen Einrichtungen und Organisationen Gespräche geführt. Man brauchte für diesen Plan einen breit abgestützten Zuspruch, zumal wich- tige Fragen, wie z.B. die Finanzierung, noch ungelöst waren. Die Infor- mationen und Erkundigungen dienten auch dazu, Schwachpunkte des Vorhabens zu erkennen und auszumerzen. In der Folge galt es, den Vorstand der Liechtensteinischen Akade- mischen Gesellschaft mit dem Gedanken der Gründung eines Liechten- stein-Instituts vertraut zu machen. Dieser erachtete eine solche For- schungseinrichtung, die dem Wohl des Landes diente, als notwendig und berief zwei ausserordentliche Mitgliederversammlungen ein. Die ausser- ordentliche Mitgliederversammlung vom 2. Oktober 1985 befürwortete die Initiative zur Errichtung eines Liechtenstein-Instituts und beauf- tragte den Vorstand, in Zusammenarbeit mit der Verlagsleitung die Gründung des Liechtenstein-Instituts in die Wege zu leiten.27 
25 Jahre Liechtenstein-Institut
	        

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