Volltext: 25 Jahre Liechtenstein-Institut

Grundrechte in Liechtenstein – europäischer Kontext und Geschichte Andreas 
Kley I.Ursprünge der Menschen- und Grundrechte 1.Angelsächsische Rechtstradition Die Ursprünge der Menschenrechte gehen auf die Antike zurück; erste konkrete Ansätze einer Umsetzung von Menschenrechten im modernen Sinn sind jedoch erst im Mittelalter feststellbar.1England kodifizierte 1215 die «Magna Charta Libertatum»2, welche den englischen Baronen gewisse Rechte gegenüber dem König einräumte. Später wurden diese Rechte auf alle Untertanen erstreckt. Im 17. Jahrhundert folgten die «Petition of Rights» (1627), die «Habeas Corpus Akte» (1679), die vor willkürlicher Verhaftung schützte, und schliesslich die «Bill of Rights»3 von 1689, die einen ersten Grundrechtskatalog enthielt.4Die (Staats-) Philosophen und Schriftsteller Hugo Grotius, John Milton, James Harrington, John Locke, Voltaire, Thomas Paine und Jean-Jacques Rousseau entwickelten in Europa den Gedanken der Menschenrechte weiter. Einen ersten präzisen Ausdruck der Menschenrechte gab der ame- rikanische Kontinentalkongress in der Unabhängigkeitserklärung vom 4. Juli 1776 mit der Feststellung, dass «alle Menschen gleich geboren 233 
1Siehe im einzelnen etwa Klaus Stern, Die Idee der Menschen- und Grundrechte, in: Detlef Merten/Hans-Jürgen Papier (Hrsg.), Handbuch der Grundrechte in Deutschland und Europa, Band I: Entwicklung und Grundlagen, Heidelberg 2003, S. 5 ff. 2Vgl. Dieter Gosewinkel / Johannes Masing, Die Verfassungen in Europa, München 2006, S. 87 ff. 3Vgl. Gosewinkel / Masing (Anm. 2), S. 97 ff., 112 ff., 119 ff. 4Vgl. Andreas Kley, unter Mitarbeit von Christian Kissling, Verfassungsgeschichte der Neuzeit, 2. Aufl., Bern 2008, S. 58 ff.
	        

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