Volltext: 25 Jahre Liechtenstein-Institut

schaftlichen Veränderungen der Rahmenbedingungen anzupassen. Durch diese Standortvorteile waren die Voraussetzungen für den wirt- schaftlichen Aufschwung Liechtensteins gewährleistet und damit auch die entsprechenden Staatseinnahmen sichergestellt. Der Staat konnte von dieser Entwicklung bis heute profitieren und es war demzufolge auch kein grundlegender Kurswechsel in der Fiskal- politik und Steuergesetzgebung erforderlich. In seinen Grundzügen stammt das liechtensteinische Steuerrecht aus dem Jahre 1923 mit der Revision im Jahre 1960. Eine Revision der Steuergesetzgebung stand nach der deutlichen Ablehnung einer Gesetzesvorlage in einer Volksab- stimmung im Jahre 1990 nicht mehr zur Diskussion. Im betrachteten Zeitraum kam es in der Gesetzgebung lediglich zu partiellen Anpassun- gen von Steuergesetzen, insbesondere von Steuersätzen einzelner Steuer- arten. Die Fiskalpolitik ist in Liechtenstein primär auf den internationa- len Steuerwettbewerb und die wirtschaftlichen Standortvorteile ausge- richtet. Für die Finanz- und Fiskalpolitik relevante Veränderungen ha- ben sich für Liechtenstein vor allem durch die veränderten wirtschaftli- chen und rechtlichen Anforderungen im Europäischen Wirtschaftsraum und dem internationalen Druck auf den Finanzplatz Liechtenstein erge- ben. Mit dem Beitritt Liechtensteins zum Europäischen Wirtschafts- raum im Jahre 1995 und der erstmaligen Aufnahme Liechtensteins in die Schwarze Liste der OECD im Jahre 2000 vollzog sich ein Paradigma- wechsel, der eine grundlegende Neuausrichtung der Finanz- und Haus- haltspolitik erforderte und sich letztlich auf die Entwicklung des Staats- haushalts auswirkte. Im Hintergrund der Finanzplatzkrise des Jahres 2000 und der in- zwischen eingeleiteten Reformen wurde das Projekt «Futuro» lanciert. Darin wurden Visionen und Umsetzungsinitiativen für den Finanzplatz entwickelt, mit denen den künftigen Herausforderungen begegnet und ein nachhaltiges Wachstum der Wirtschaft Liechtensteins gesichert wer- den sollte. Mit in die Empfehlungen aufgenommen wurden auch die Er- gebnisse einer Arbeitsgruppe zur Revision des Steuerrechts. Diese Re- formvorschläge waren primär auf die Stärkung des Wirtschaftsstandor- tes und weniger auf Mehreinnahmen durch ein neues Steuersystem aus- gerichtet. Zielsetzung der Haushaltspolitik Liechtensteins blieb es auch unter den Regierungen Frick und Hasler, weiterhin eine ausgeglichene lau- 209 
Der liechtensteinische Staatshaushalt –Entwicklungen von 1993 bis 2010
	        

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