Volltext: 25 Jahre Liechtenstein-Institut

nerseits blockierten dann Österreich und Luxemburg das ausgehandelte Betrugsbekämpfungsabkommen, weil sie Nachteile für ihre eigenen Fi- nanzplätze befürchteten.27Andererseits verweigerte Schweden seine Zustimmung zum Schengen / Dublin-Protokoll, solange nicht das Be- trugsbekämpfungsabkommen mit der EU oder ein eigenes Steuerinfor- mationsabkommen mit Schweden zustanden gekommen sei.28 Liechtenstein ist vollständig von Schengen-Staaten umgeben und hat keinen Flughafen. Als Übergangslösung wurden unter anderem eine Videoüberwachung der befahrbaren Grenzübergänge und in Schaan- wald ein trilaterales polizeiliches Verbindungsbüro eingerichtet. Auch das bilaterale Vertragsverhältnis zur Schweiz musste als Folge der Asso- ziierung angepasst werden. Ein Rahmenvertrag regelt die Zusammenar- beit in den Bereichen Visum, Einreise, Aufenthalt und polizeiliche Ko- operation im Grenzraum.29 Nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon muss die liech- tensteinische Assoziierung zwar noch vom Europäischen Parlament ge- nehmigt werden, aber der Rat der EU kann sie dann mit qualifizierter Mehrheit abschliessen. Mit einem Beitritt Liechtensteins zum Schen- gen/Dublin-Raum kann somit frühestens in der zweiten Hälfte des Jah- res 2011 gerechnet werden. Das Fürstentum konnte sich laut Regierung mit dieser Assoziierung «wiederum auf einer neuen Ebene in die euro- päische Zusammenarbeit integrieren» und dabei in Anerkennung seiner Situation eine Lösung finden, die den Interessen aller Vertragsparteien gerecht wird.30 180Sieglinde 
Gstöhl und Christian Frommelt 27«Luxemburg und Österreich blockieren Betrugsabkommen mit der Europäischen Union», Liechtensteiner Vaterland, 20. 10. 2009. 28«Schengen: Schweden legt sich quer», Liechtensteiner Volksblatt, 17. 12. 2009. 29Liechtenstein, Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein betreffend den Rahmenvertrag zwischen dem Fürstentum Liechten- stein und der schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit im Be- reich des Visumverfahrens, der Einreise und des Aufenthalts sowie über die polizei- liche Zusammenarbeit im Grenzraum vom 3. Dezember 2008, Nr. 36, Vaduz, 2. 6. 2009. 30Liechtenstein, Regierung des Fürstentums Liechtenstein, Ziele und Prioritäten der liechtensteinischen Aussenpolitik, Schriftenreihe der Regierung 2007, Vaduz, 2008, S. 118.
	        

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