Volltext: 25 Jahre Liechtenstein-Institut

Schengen-Staaten aufhebt, und der Dubliner Konvention, welche die Zusammenarbeit im Asylwesen regelt, teil.23Die Schweiz bekundete ihr Interesse an einer Schengen/Dublin-Assoziierung, um die internatio- nale Justiz- und Polizei-Kooperation im Kampf gegen die internationale Kriminalität und die illegale Migration zu verbessern, nachdem die EU die Bereiche Zinsbesteuerung und Betrugsbekämpfung in die Verhand- lungen zu den so genannten «Bilateralen II» einbrachte.24Die Abkom- men wurden im Oktober 2004 unterzeichnet, und die Schweiz ist seit Dezember 2008 in die Sicherheits-, Visum- und Asylzusammenarbeit des Schengen/Dublin-Raums integriert. Die einzigen Schengen-Aus- sengrenzen der Schweiz sind ihre Flughäfen – und in einer Übergangs- zeit die seit 1924 offene Grenze zu Liechtenstein. Die Teilnahme Liechtensteins sollte möglichst zeitnah zur Schweiz in Form von zwei Protokollen über den Beitritt des Fürstentums zu den jeweiligen schweizerischen Assoziierungen erfolgen, wobei Liechten- stein – im Gegensatz zum Landwirtschaftsabkommen – selbständiger Vertragspartner würde.25Diese Form der indirekten, wenngleich gleich- berechtigten Beteiligung anstelle eines separaten Abkommens wurde so- mit in den bilateralen Abkommen der Schweiz mit der EU vorwegge- nommen. Die Protokolle wurden im Februar 2008 unterzeichnet und von Liechtenstein im Januar 2009 ratifiziert. Der liechtensteinische Bei- tritt verzögerte sich jedoch aus technischen und politischen Gründen. Erst musste Liechtenstein mit der EU das Abkommen über die Zinser- tragsbesteuerung abschliessen, was kurz nach Unterzeichnung der Schweizer «Bilateralen II» gelang.26Einige EU-Mitgliedstaaten, vor al- lem Deutschland und Schweden, wollten jedoch vor der Schengen/Dublin-Assoziierung – wie im Falle der Schweiz – auch noch ein Betrugsbekämpfungsabkommen mit Liechtenstein aushandeln. Ei- 179 
Liechtenstein vor der Herausforderung der Europäisierung 23Filliez, Fabrice, «Schengen / Dublin: The Association Agreements with Iceland, Norway, and Switzerland», in: Martenczuk, Bernd und Servaas Van Thiel (Hrsg.), Justice, Liberty, Security: New Challenges for EU External Relations, Brüssel: VUB Press, 2008, S. 147–154. Die ursprünglichen völkerrechtlichen Verträge zu Dublin und Schengen wurden zwischenzeitlich in das Unionsrecht integriert. 24Ibid., S. 154–170. 25Liechtenstein, Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein betreffend die Protokolle zur Assoziierung Liechtensteins an die Sys- teme von «Schengen» und «Dublin», Nr. 79, Vaduz, 3. 6. 2008. 26Filliez, «Schengen / Dublin», op.cit., S. 170–172.
	        

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