Volltext: Jahrbuch (2017) (116)

ten Kriegsjahren ohnehin namhafte Vorschüsse für dieses 
Land machten; dass die Unterstützung aller Bedürftiger ei- 
nen viel zu grossen mit den Einkünften dieses Lándchens in 
gar keinem Verhältnisse stehenden Fond erfordern würde, 
den Se. Durchlaucht zum Schaden und Benachtheiligung 
Ihrer dortigen Ihnen eben auch am Herzen liegenden Un- 
terthanen nicht entbehren konnten.»'* 
Schuppler erklärte, er habe die Vorsteher von ihrem 
ursprünglichen Vorhaben abgebracht, den Fürsten um 
materielle Unterstützung zu bitten. Dafür habe er sich 
bereit erklärt, eine auf zwei Punkte reduzierte Petition 
der Vorsteher an den Fürsten wohlwollend einzubeglei- 
ten. Diese beiden Punkte waren: 
1. Grundbücherlich versicherte Kapitalschulden soll- 
ten im Jahr 1817 nicht aufgekündigt werden dürfen, da- 
mit die Untertanen nicht in den Konkurs getrieben wur- 
den. 
2. Die fürstlichen Rentresten (also die Ausstände, die 
dem Fürsten geschuldet waren) sollen nicht mit aller 
Strenge eingezogen werden. 
Zum ersten Punkt führte Schuppler aus, dass es in der 
Not dem Landmann tatsächlich nicht möglich sei, Schul- 
den zurückzuzahlen. Es sei so, dass manche Gläubiger 
«ihren Vortheil aus diesem Bedrängnisse zu ziehen» 
suchten. Beim zweiten Wunsch hingegen (also dort, wo 
es um die fürstlichen Einnahmen ging) empfahl er, hart 
zu bleiben und die Rentresten mit den üblichen Zwangs- 
mitteln einzutreiben. 
Die liechtensteinische Hofkanzlei entschied entspre- 
chend den Vorschlägen des Landvogts am 3. Februar 
1817, dass grundbücherlich versicherte Kapitalien 1817 
nicht aufgekündigt werden durften und dass bereits er- 
folgte Aufkündigungen nicht berücksichtigt werden 
sollten. Von einer gesetzmässigen strengen Eintreibung 
der Rentgefälle könne jedoch nicht abgegangen wer- 
den.'” Schuppler teilte den Gemeinden diese Hofkanzlei- 
resolution am 17. Februar 1817 mittels Umlaufschreiben 
mit. 
Massnahmen der Hofkanzlei 
Der Fürst und die fürstliche Hofkanzlei waren durchaus 
bereit, den Notleidenden mit Rat zu helfen, Geld aus den 
fürstlichen Renten gab es aber nicht. In Wien hatte sich 
eine Mentalität entwickelt, dass man in wirtschaftlichen 
Historischer Verein für das Fürstentum Liechtenstein, Jahrbuch Band 116, 2017 
Angelegenheiten genau rechnete. So wurde das Oberamt 
von der Hofkanzlei auch in der Not gerügt, weil es 1817 
gegenüber dem Jahr 1816 nur einen Mehrertrag von 
314 Gulden erwirtschaftete, woraus die Hofkanzlei 
schloss, dass es dem Oberamt an Energie und Umsicht 
gefehlt habe. Landvogt Schuppler entschuldigte sich mit 
den schlechten Zeiten.'?* 
Ausgerechnet im Hungerjahr 1816/17 wurden die Al- 
mosen, die das Oberamt jahrlich an die Armen verteilen 
konnte, gestrichen. Die fiirstliche Buchhaltung stiess bei 
der Rechnungsrevision 1816 auf den Posten «Almosen» 
für Hausarme und verlangte von Schuppler Auskunft, 
worauf sich diese Ausgabe stütze. Schuppler antwor- 
tete,? dass in den Akten habe festgestellt werden kón- 
nen, dass aufgrund einer Anweisung der Buchhaltung 
seit 1746 jährlich bis zu 26 Gulden Almosen an Bedürf- 
tige verteilt wurden. Die Hälfte dieses Betrags ging je- 
weils an das Kapuzinerkloster Mels, der Rest wurde an 
Bedürftige verteilt. Die Hofkanzlei entschied, dass ohne 
Bewilligung aus Wien keine Almosen mehr verteilt wer- 
den durften." [m Januar 1817 ordnete dann Fürst 
Johann I. persönlich an, dass die Almosen für Arme in 
Zukunft aufzuhóren hátten.?! Das Kapuzinerkloster 
Mels erhielt weiterhin 15 Gulden.'? 
Wie bereits erwáhnt zeigte man sich auch beim Rhein- 
einbruch in Ruggell nicht gewillt, den Untertanen finan- 
ziell beizuspringen, vielmehr fürchtete der Fürst um die 
Sicherheit seiner Darlehen im Krieg. 
Hingegen bemühte sich die Hofkanzlei um die Locke- 
rung der ósterreichischen Getreidesperre für Liechten- 
stein. Schádler stellte den Vorgang wie folgt dar: Am 
25. Márz 1817 schlug Schuppler der fürstlichen Hofkanz- 
lei vor, der Fürst móge sich direkt an den Kaiser wenden, 
121 Ebenda, Nr. 41. 
122 Ebenda, Nr. 23 und 81. 
123 Ebenda, Nr. 167, 11. Juni 1817, Schreiben Landgericht Feldkirch. 
124 LI LA RB L3/1817. Private Mitteilung Johann Georg Berreittner 
vom Landgericht Feldkirch. 
125 LILA AV 2/4, 1817 Nr. 71, 18. März 1817. 
126 LI LA L3/1817, 11. Januar 1817. 
127 LI LA L3/1817, Hofkanzleiresolution vom 3. Februar 1817. 
128 Quaderer, Geschichte, S. 45. 
129 LILA RB R1/1816; Schuppler an die Hofkanzlei, 4. Dezember 1816 
130 Ebenda, HKW an Schuppler, 13. November 1816. 
131 LILA AV 2/4, 1817. Eintrag im Exhibitenprotokoll unterm 19. Ja- 
nuar 1817. 
132 LILA AS 8/67, Rentamtsbücher. 
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