So konnte der Shop- und Cafeteriabereich im Berichts-
jahr bereits einen kleinen finanziellen Spielraum ermög-
lichen.
Die maximale Reservenhöhe des Liechtensteinischen Lan-
desmuseums beträgt CHF 250 000, ansonsten wird der
budgetierte Staatsbeitrag soweit gekürzt, dass diese nicht
überschritten wird. Bei ausserordentlichen Projekten,
welche eine vorübergehende Erhöhung der maximalen
Reservenhöhe notwendig machen, kann die Regierung
davon abweichende Vorgaben beschliessen.
Bei vertraglichen Verpflichtungen, die erhebliche finan-
zielle Auswirkungen haben, ist das zuständige Ministe-
rium vorgängig zu informieren.
Lohnstruktur und -entwicklung der Mitarbeitenden
orientieren sich an der Lohnstruktur und -entwicklung
für das Staatspersonal.
Aufgrund der im Folgejahr in Kraft tretenden Gesetzes-
anpassung hat der Stiftungsrat bereits Entwürfe für pri-
vatrechtliche Arbeitsvertráge ausgearbeitet.
Im dazugehôrigen Personalreglement werden die Be-
stimmungen zur Lohnstruktur entsprechend berücksich-
tigt.
Das Liechtensteinische Landesmuseum stellt durch geeig-
nete Massnahmen sicher, dass mit den zur Verfügung
stehenden Mitteln kostenbewusst umgegangen wird. We-
sentliche Abweichungen vom Budget sind mit dem zu-
ständigen Ministerium zu besprechen. Eine Verschuldung
ist nicht zulässig.
Für das Jahr 2016 resultiert bei einem Aufwand von
3 106 005.— Franken (Vorjahr: 3 183 627.— Franken), dem
Staatsbeitrag von 2450 000.- Franken (Vorjahr:
2575000.- Franken) Einnahmen (inklusive Spenden)
von 635 463.25 Franken ein Jahresgewinn von 7400.—
Franken. Das Eigenkapital erhöht sich somit und beträgt
neu 63 567.— Franken.
Der Stiftungsrat erhielt für ordentliche und ausser-
ordentliche Sitzungen 59 134.- Franken (Vorjahr: 30 744.—
Franken).
Der Stiftungsrat hat sich bewusst für den haushalteri-
schen Umgang mit dem Staatsbeitrag eingesetzt.
Dank enormer Sparbemühungen auf allen Ebenen
und dank grosszügiger Sponsoren konnte die ange-
254
strebte Erhóhung des Eigenkapitals zwar noch nicht im
budgetierten Ausmass, jedoch erfreulich weit erreicht
werden.
Der Stiftungsrat genehmigt jegliche Spenden unter An-
gabe des Spendenden, der Hóhe der Spende sowie allfülli-
ger Konditionen. Bei Spenden von mehr als CHF 25 000
ist das zuständige Ministerium vor der Entgegennahme
zu informieren.
Der Stiftungsrat gibt der Direktion das Konzept eines
Berichtswesens vor, nach dem die wichtigsten Kennzahlen
in der Regel quartalsweise und besondere Vorkommnisse
umgehend rapportiert werden. Diese Informationen wer-
den auch dem zuständigen Ministerium zur Kenntnis ge-
bracht.
Dieser Modus wird im Folgejahr erstmalig praktiziert
werden.
Vorgaben zur Organisation
Der Stiftungsrat bestimmt aus seiner Mitte einen Vize-
präsidenten und ist um dessen Eintragung im Handels-
register besorgt.
Diese Vorgabe wurde bereits anlässlich der konstituie-
renden Sitzung erfüllt.
Das Liechtensteinische Landesmuseum stellt organisato-
risch sicher, dass es seine Aufgaben effizient wahrnehmen
kann. Hierzu erarbeitet der Stiftungsrat ein Organisations-
reglement, welches der Regierung zur Kenntnis zu brin-
gen ist.
Das vom Vorgängerstiftungsrat verabschiedete und von
der Regierung zur Kenntnis genommene Organisations-
reglement bewährt sich weiterhin bestens.
Bei Bedarf wird es angepasst werden.
Das Liechtensteinische Landesmuseum fordert mit geeig-
neten Massnahmen die Leistung und Kompetenz der Mit-
arbeitenden.
Die betriebliche Vorsorge des Liechtensteinischen Lan-
desmuseums erfolgt durch Anschluss an die Stiftung Perso-
Liechtensteinisches Jahresmuseum: Jahresbericht 2016