Volltext: Jahrbuch (2017) (116)

Leonhard Laternser verheiratet war.?^? Ihre Leidens- 
geschichte kann anhand des Salzburger Rechtsgutach- 
tens von 1682 unter «Relatio Nr. 88, Fol. 199a-202b» re- 
konstruiert werden. Die entsprechende Quelle ist im 
umfangreichen, 1998 publizierten Forschungsbeitrag 
von Manfred Tschaikner zu den Hexenverfolgungen in 
Liechtenstein vorgestellt. Anna Rheinberger und Leon- 
hard Laternser hatten offenbar mehrere Kinder/?? von 
denen aber nur die 1668 geborene Tochter Agatha im 
Pfarrbuch eingetragen ist.” 
Der Prozess gegen Anna Rheinberger fand am 27. Juni 
1676 auf Schloss Vaduz statt. Sie war zuvor von vier Per- 
sonen als Hexe denunziert worden. Als erster Zeuge be- 
schuldigte Leonhard Beck die Anna Rheinberger, dass 
diese «einer Kuh mit schönem Euter nachgesehen», «wo- 
rauf das Tier gleich «abgenommen» habe». 
Margaretha Gassner bezeugte daraufhin eine weitere 
Hexentat von Anna Rheinberger. Margaretha Gassner 
sagte aus, dass die Angeklagte (Rheinberger) einmal zu 
ihr in die Küche gekommen sei, als sie beim schmalzen 
— beim Buttermachen - gewesen wáre. Dabei habe diese 
in den Kübel geschaut, worauf sie (Margaretha Gassner) 
nicht mehr habe schmalzen kónnen.?* 
Als weitere Zeugen sagten Peter Ballasser^? und Stof- 
fel Walser aus, sie seien mit der gefangenen und eben- 
falls der Hexerei verdachtigten Maria Tanner zu Anna 
Rheinberger hingegangen; diese sei so «sehr erschrocken 
und ertattert, dass auff gethane Begriissung sie [Anna 
Rheinberger] nicht einmahl geantwortet, sondern ange- 
fangen [habe], [sich] in den Haaren zu zupfen».^? Der 
zur Führung der Hexenprozesse miteingesetzte Lind- 
auer Jurist Dr. Thomas Welz?*! betrachtete dies als Zei- 
chen des schlechten Gewissens und damit als Beweis für 
ihre Schuld.^*? 
Die gefangengenommene Anna Rheinberger weigerte 
sich, freiwillig die Hexerei zu bekennen, dies auch nach 
einer Folterung. Nach einer weiteren Einvernahme am 
8. April 1679 wurde sie exorziert, das heisst, ein Geistli- 
cher versuchte, ihr den Teufel auszutreiben. In der Folge 
gestand sie, mit ihrem Mann vorhelichen Geschlechts- 
verkehr gehabt zu haben. Man brachte sie dann später 
auch einem Eingeständnis der Hexerei. Sie gab zudem 
«ein fast unglaubl[iche] zahl» an Komplizen und Hexen- 
tanzplátzen an.^? Anna Rheinberger wurde noch im Jahr 
1679 hingerichtet. Vor ihrer Hinrichtung liess sie sámt- 
liche Gestándnisse durch ihren Beichtvater widerrufen.^* 
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Wie schon der Tod ihres Vaters, so wurde auch ihr Tod 
im Schaaner Pfarrbuch nicht vermerkt.?5 
Bald nach Anna Rheinbergers Hinrichtung kam es zu 
einem Ende der Hexenprozesse in den Gebieten von Va- 
duz und Schellenberg. Die ebenfalls der Hexerei ver- 
dáchtigte, am 19. November 1680 auf Schloss Vaduz in- 
haftierte Maria Eberle (Eberlin) aus Planken konnte von 
dort fliehen: Sie war durch ein Ofenloch auf den 
Dachstuhl von Schloss Vaduz gekrochen. Nachdem sie 
einige Ziegel weggeráumt habe, sei sie an zusammenge- 
bundenen Leintüchern in die Freiheit hinabgestiegen.? 
In Feldkirch konnte sie am 4. Dezember 1680 den kaiser- 
lichen Notar Johann Conrad Haim dazu bringen, eine 
Schrift zu ihrer Verteidigung und Rechtfertigung zu ver- 
fassen und diese dem Landvogt in Vaduz zuzustellen. 
Damit leistete sie einen wesentlichen Beitrag zur Beendi- 
gung der Hexenprozesse.^^ 
Andreas Rheinberger: Flucht aus Vaduz, 
Mitwirken beim Ende der Hexenprozesse 
Einen Anteil an der Beendigung der Hexenprozesse 
hatte aber auch Andreas Rheinberger, der Sohn des Ma- 
thys und Bruder der 1679 hingerichteten Anna Rhein- 
berger.?* Nachdem sein Vater und eine Schwester we- 
gen Hexerei hingerichtet worden waren, musste Andreas 
Rheinberger in der ständigen Angst leben, dass dasselbe 
Los eines Tages auch ihn treffen werde. Bei einer am 
20. März 1680 erfolgten Inquisition von Andreas Rhein- 
berger wurde dieser tatsächlich der Hexerei verdächtigt. 
Georg Dressel erklärte, dass dem Rheinberger «nicht 
rechts seye, weillen er in sorgen stehe, man werde ihne 
auch beyfangen».>* Andreas Rheinbergers «vogtdoch- 
ter» (Mündel) Maria Lorenz gab zu Protokoll, Rhein- 
berger wolle mit seiner Frau aus dem Land wegziehen, 
was ohne obrigkeitliche Zustimmung verboten war. 
Diese Aussagen würden ausreichend darauf hindeuten, 
dass auch Rheinberger ein «Zauberer» sei. Im Falle einer 
Flucht würde man ihm den Besitz konfiszieren."? 
Es muss gegen Ende des Jahres 1680 gewesen sein, als 
Andreas Rheinberger die Flucht über die ósterreichische 
Grenze antrat, um sich der Schreckensjustiz in Vaduz zu 
entziehen. Zur selben Zeit fanden sich aber noch vier an- 
dere Flüchtlinge aus der Grafschaft Vaduz in der Herr- 
schaft Feldkirch ein. Wohl rasch hatten diese untereinan- 
Rheinberger Rudolf: Notizen zur Geschichte der Familien Rheinberger in Vaduz
	        

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