Leonhard Laternser verheiratet war.?^? Ihre Leidens-
geschichte kann anhand des Salzburger Rechtsgutach-
tens von 1682 unter «Relatio Nr. 88, Fol. 199a-202b» re-
konstruiert werden. Die entsprechende Quelle ist im
umfangreichen, 1998 publizierten Forschungsbeitrag
von Manfred Tschaikner zu den Hexenverfolgungen in
Liechtenstein vorgestellt. Anna Rheinberger und Leon-
hard Laternser hatten offenbar mehrere Kinder/?? von
denen aber nur die 1668 geborene Tochter Agatha im
Pfarrbuch eingetragen ist.”
Der Prozess gegen Anna Rheinberger fand am 27. Juni
1676 auf Schloss Vaduz statt. Sie war zuvor von vier Per-
sonen als Hexe denunziert worden. Als erster Zeuge be-
schuldigte Leonhard Beck die Anna Rheinberger, dass
diese «einer Kuh mit schönem Euter nachgesehen», «wo-
rauf das Tier gleich «abgenommen» habe».
Margaretha Gassner bezeugte daraufhin eine weitere
Hexentat von Anna Rheinberger. Margaretha Gassner
sagte aus, dass die Angeklagte (Rheinberger) einmal zu
ihr in die Küche gekommen sei, als sie beim schmalzen
— beim Buttermachen - gewesen wáre. Dabei habe diese
in den Kübel geschaut, worauf sie (Margaretha Gassner)
nicht mehr habe schmalzen kónnen.?*
Als weitere Zeugen sagten Peter Ballasser^? und Stof-
fel Walser aus, sie seien mit der gefangenen und eben-
falls der Hexerei verdachtigten Maria Tanner zu Anna
Rheinberger hingegangen; diese sei so «sehr erschrocken
und ertattert, dass auff gethane Begriissung sie [Anna
Rheinberger] nicht einmahl geantwortet, sondern ange-
fangen [habe], [sich] in den Haaren zu zupfen».^? Der
zur Führung der Hexenprozesse miteingesetzte Lind-
auer Jurist Dr. Thomas Welz?*! betrachtete dies als Zei-
chen des schlechten Gewissens und damit als Beweis für
ihre Schuld.^*?
Die gefangengenommene Anna Rheinberger weigerte
sich, freiwillig die Hexerei zu bekennen, dies auch nach
einer Folterung. Nach einer weiteren Einvernahme am
8. April 1679 wurde sie exorziert, das heisst, ein Geistli-
cher versuchte, ihr den Teufel auszutreiben. In der Folge
gestand sie, mit ihrem Mann vorhelichen Geschlechts-
verkehr gehabt zu haben. Man brachte sie dann später
auch einem Eingeständnis der Hexerei. Sie gab zudem
«ein fast unglaubl[iche] zahl» an Komplizen und Hexen-
tanzplátzen an.^? Anna Rheinberger wurde noch im Jahr
1679 hingerichtet. Vor ihrer Hinrichtung liess sie sámt-
liche Gestándnisse durch ihren Beichtvater widerrufen.^*
186
Wie schon der Tod ihres Vaters, so wurde auch ihr Tod
im Schaaner Pfarrbuch nicht vermerkt.?5
Bald nach Anna Rheinbergers Hinrichtung kam es zu
einem Ende der Hexenprozesse in den Gebieten von Va-
duz und Schellenberg. Die ebenfalls der Hexerei ver-
dáchtigte, am 19. November 1680 auf Schloss Vaduz in-
haftierte Maria Eberle (Eberlin) aus Planken konnte von
dort fliehen: Sie war durch ein Ofenloch auf den
Dachstuhl von Schloss Vaduz gekrochen. Nachdem sie
einige Ziegel weggeráumt habe, sei sie an zusammenge-
bundenen Leintüchern in die Freiheit hinabgestiegen.?
In Feldkirch konnte sie am 4. Dezember 1680 den kaiser-
lichen Notar Johann Conrad Haim dazu bringen, eine
Schrift zu ihrer Verteidigung und Rechtfertigung zu ver-
fassen und diese dem Landvogt in Vaduz zuzustellen.
Damit leistete sie einen wesentlichen Beitrag zur Beendi-
gung der Hexenprozesse.^^
Andreas Rheinberger: Flucht aus Vaduz,
Mitwirken beim Ende der Hexenprozesse
Einen Anteil an der Beendigung der Hexenprozesse
hatte aber auch Andreas Rheinberger, der Sohn des Ma-
thys und Bruder der 1679 hingerichteten Anna Rhein-
berger.?* Nachdem sein Vater und eine Schwester we-
gen Hexerei hingerichtet worden waren, musste Andreas
Rheinberger in der ständigen Angst leben, dass dasselbe
Los eines Tages auch ihn treffen werde. Bei einer am
20. März 1680 erfolgten Inquisition von Andreas Rhein-
berger wurde dieser tatsächlich der Hexerei verdächtigt.
Georg Dressel erklärte, dass dem Rheinberger «nicht
rechts seye, weillen er in sorgen stehe, man werde ihne
auch beyfangen».>* Andreas Rheinbergers «vogtdoch-
ter» (Mündel) Maria Lorenz gab zu Protokoll, Rhein-
berger wolle mit seiner Frau aus dem Land wegziehen,
was ohne obrigkeitliche Zustimmung verboten war.
Diese Aussagen würden ausreichend darauf hindeuten,
dass auch Rheinberger ein «Zauberer» sei. Im Falle einer
Flucht würde man ihm den Besitz konfiszieren."?
Es muss gegen Ende des Jahres 1680 gewesen sein, als
Andreas Rheinberger die Flucht über die ósterreichische
Grenze antrat, um sich der Schreckensjustiz in Vaduz zu
entziehen. Zur selben Zeit fanden sich aber noch vier an-
dere Flüchtlinge aus der Grafschaft Vaduz in der Herr-
schaft Feldkirch ein. Wohl rasch hatten diese untereinan-
Rheinberger Rudolf: Notizen zur Geschichte der Familien Rheinberger in Vaduz