Volltext: Jahrbuch (2014) (113)

73 Historischer Verein für das Fürstentum Liechtenstein, Jahrbuch Band 113, 
2014 
Triesenberg geflossen; doch in derselben Zeit hätten Trie- senberger Brautleute etwa 300 Gulden in die Landeskasse beziehungsweise in den Schul- und Armenfonds des Landes einbezahlt. Die meisten dieser Zahlungen waren so genannte Brauteinkaufstaxen. Heiratete ein Gemeinde- bürger eine auswärtige oder ausländische Frau, so musste er diese in das Bürgerrecht seiner Gemeinde einkaufen.81 Auf Antrag von Landrat Johann Georg Marxer bewil- ligte die Regierung in Vaduz am 3. August 1865 einen Betrag von 10 Gulden, zweckgebunden zur Unterstüt- zung der Familie von Augustin Bühler.82 Die Gemeinde Triesenberg ersuchte zwei Jahre spä- ter, im Januar 1867, die Regierung erneut um einen Bei- trag zugunsten der Familie von Augustin 
Bühler: «Von der gefertigten Ortsvorstehung der Gemeinde Trie- senberg wird dem Augustin Bühler und dessen Gattin Kathrina geborene Jungwirth anmit das Zeugniss ausgefertiget, dass sie rechtschaffene, brave, redliche, gänzlich arme Eheleute sind. Dazu war Augustin Bühler und seine Schwiegermutter Anna Maria Jungwirth Jahr und Tag so sch(w)ach und von Krankhei- ten getroffen, dass sie ihnen selber auf nur das Geringste nichts helfen können, so dass sie eine Unterstützung nöthig und bedürf- tig sind. Es wird namens der erwähnten armen, sich in grosser Armuth und Elend befindenden Persohnen hohe fürstliche Regie- rung gebittet um eine mögliche thunliche Unterstützung aus dem Landesarmenfonds flüssig zu machen wohlen, dass dieselben Menschlich gepflegt werden können.»83 Auch Pfarrer Johann Baptist Büchel war erneut bereit, der Regierung die Unterstützung dieser Familie zu emp- fehlen: «Die Lage dieser Familie hat sich seither nicht gebessert, eher verschlimmert, die Krankheit des Augustin Bühler und seiner Schwiegermutter dauert fort, und ist nur vom Eheweib des Bühler trotz ihrer rastlosen Arbeitsamkeit und ihres guten Willens nicht im Stande, den beiden Kranken auch nur die nothdürftigste Nah- rung zu reichen. Die arme Familie wäre schon längst dem Hun- gertod zum Opfer gefallen, wenn sich ihnen nicht Wohltäter, na- mentlich ausserhalb der Gemeinde, erbarmten. Die Gemeinde ist bereitwillig einen Beitrag zu leisten, und wenn nun auch die hohe fürstliche Regierung eine Unterstützung aus dem landschaftli- chen Armenfonde bewilligt, wird der armen Familie wieder auf lange geholfen sein.»84 Die Tage von Augustin Bühler und seiner Schwieger- mutter Anna Maria Jungwirth waren indes gezählt. Sie 
starb am 23. April 1867, Augustin Bühler folgte ihr im Tod am 11. Mai 1867. Seine Witwe Katharina Jungwirth verstarb als letzte der Familie am 21. September 1875 in Jenins (GR).85 69  LI LA RC 62/8: Klage von Anna Honegger über August Bühler aus Triesenberg wegen Schwangerschaft; Schreiben des Pfarramts Rüti an das Bezirksgericht Hinwil, 7. Dezember 1838. 70  LI LA RC 62/8: Klage von Anna Honegger über August Bühler aus Triesenberg wegen Schwangerschaft; Schreiben des römisch- katholischen Pfarramts Triesenberg an das evangelisch-refor- mierte Pfarramt Rüti (ZH), 27. November 1838; daraus wird im Schreiben des Pfarrers von Rüti an das Bezirksamt Hinwil vom 7. Dezember 1838 zitiert. 71  LI LA RC 62/8: Klage von Anna Honegger über August Bühler aus Triesenberg wegen Schwangerschaft; Schreiben des Ober- amts Vaduz von 4. Januar 1839, an das Bezirksgericht Hinwil sowie an das Pfarramt Triesenberg. 72  Erst mit der Industrialisierung ab 1860 kamen Evangelische nach Liechtenstein; vgl. Biedermann 2012, S. 103. 73  LI LA RC 62/8: Klage von Anna Honegger über August Bühler aus Triesenberg wegen Schwangerschaft; Schreiben des Ober- amts Vaduz von 4. Januar 1839, an das Bezirksgericht Hinwil sowie an das Pfarramt Triesenberg. 74  LI LA RC 68/21: Reisepässe für Augustin Bühler 1840 und 1841, Bühler suchte mit Schreiben vom 12. April 1841 den Landvogt in Vaduz um Ausstellung eines neuen Reisepasses an; er sei zur Zeit Maurergesell in Rüti (ZH) bei Herrn Honegger. 75  LI LA RC 68/21: Reisepässe für Augustin Bühler 1840 und 1841, beide ausgestellt und unterschrieben von Landvogt Johann Mi- chael Menzinger. 76  Bucher 1986, Band 3, S. 332, sowie Band 6, S. 94. 77  Ebenda, Band 6, S. 86–101. 78  LI LA RE 1865/717: Unterstützung für Augustin Bühler in Trie- senberg; Schreiben von Vorsteher Andreas Negele aus Triesen- berg an die Regierung in Vaduz, 23. Juli 1865. 79  Johann Baptist Büchel der Ältere (1824–1907), stammte aus Bal- zers und war von 1862 bis 1883 Pfarrer in Triesenberg; zu ihm siehe Franz Näscher: Beiträge zur Kirchengeschichte Liechten- steins. 3 Bände. Vaduz, 2009; hier Band 2: Berufungen aus den Gemeinden, S. 104–105. 80  LI LA RE 1865/717: Unterstützung für Augustin Bühler; Schrei- ben von Pfarrer Johann Baptist Büchel, Triesenberg, an die Regie- rung in Vaduz, 23. Juli 1865. 81  Ebenda; zur Brauteinkaufstaxe siehe auch Biedermann 2012, be- sonders S. 35–38, S. 220–224. 82  LI LA RE 1865/717: Unterstützung für Augustin Bühler; Notiz der Regierung in Vaduz, 3. August 1865. 83  LI LA RE 1867/22: Augustin Bühler, Krankenunterstützung; Schreiben des Triesenberger Gemeindevorstehers Andreas Nege- le an die Regierung in Vaduz, 2. Januar 1867. 84  LI LA RE 1867/22: Augustin Bühler, Krankenunterstützung; Schreiben des Triesenberger Pfarrers Johann Baptist Büchel an die Regierung in Vaduz, 4. Januar 1867. 85  Bucher 1986, Band 3, S. 332 sowie Band 6, S. 94.
	        

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