Volltext: Jahrbuch (2014) (113)

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satzlose Enteignung von liechtensteinischem Besitz in- nerhalb der tschechoslowakischen Ministerien kam. Er beschreibt, wie die Kompromissbereitschaft der zustän- digen Stellen bis kurz vor der kommunistischen Macht- übernahme in Prag im Februar 1948 gestiegen war. Der Putsch machte jedoch die Hoffnungen auf liechtensteini- scher Seite zunichte. Der negative Entscheid des Obers- ten Verwaltungsgerichts der Tschechoslowakei im No- vember 1951 gegen eine Wiedergutmachung der Kon- fiskation liechtensteinischer Besitzungen sollte die zwi- schenstaatlichen Beziehungen für Jahrzehnte blockieren. Roland Marxer: Die Beziehungen Liechtensteins zur Tschechoslowakei und zu deren Nachfolge- staaten seit dem Zweiten Weltkrieg –   Nachwirkungen und Entwicklungen bis heute Erst die politische Wende in Osteuropa im Jahr 1989, welche das Ende der kommunistischen Herrschaft in der Tschechoslowakei einläutete und den Eisernen Vorhang zu Fall brachte, liess in Liechtenstein die Hoffnung aufkei- men, nun endlich über eine Lösung der strittigen Besitz- fragen mit der Regierung in Prag verhandeln zu können. Roland Marxer konzentriert sich in seinem Beitrag für die Historikerkommission auf die Verhandlungen zwi- schen den betroffenen Ländern ab 1990 bis zur Gegen- wart. Der Autor stand seit 1977 im diplomatischen Dienst des Fürstentums Liechtenstein. Von 1982 bis 2011 leitete er das Amt für Auswärtige Angelegenheiten in Vaduz. An den Verhandlungen zwischen Liechtenstein und Tsche- chien, respektive der Slowakei, war er oft selber beteiligt. Die Studie stellt in den ersten beiden Kapiteln die bilateralen und multilateralen Verhandlungen bis zur gegenseitigen staatlichen Anerkennung im Jahr 2009 dar. Im dritten Kapitel werden die Vereinbarungen be- schrieben, die 2009 und 2010 im Zuge der Aufnahme diplomatischer Beziehungen getroffen wurden. Auch eine zusammenfassende Darstellung von Aufgaben und Tätigkeiten der Liechtensteinisch-Tschechischen Histo- rikerkommission liegt vor. Das vierte Kapitel zeigt die Entwicklungen der Beziehungen zwischen Liechtenstein und Tschechien seit der Aufnahme diplomatischer Be- ziehungen bis heute. Im Anhang der Studie können die wichtigsten Vereinbarungen zwischen den beiden Staa- ten im Wortlaut nachgelesen werden. 
Auseinandersetzungen diskutiert wurden, er verfolgt die Diskussion und zeigt Brüche und Schwächen einzelner Argumentationen bei beiden Parteien auf. Seine klaren Aussagen, die dennoch nicht abschliessende Antworten geben können – Horčička ist Historiker, nicht Jurist, wie er selber schreibt – bieten eine gute Grundlage für wei- terführende juristische Untersuchungen. Die Studie umfasst den Zeitraum zwischen 1944/45 und dem Entscheid des Obersten Verwaltungsgerichts zur Causa Liechtenstein im Jahr 1951. Die Darstellun- gen werden chronologisch abgehandelt. Allerdings greift Horčička auch immer wieder auf frühere Ereig- nisse zurück, wenn es für das Verständnis von Bedeu- tung ist. Hintergrundwissen wie beispielsweise zur Aus- siedlung respektive Vertreibung der Deutschen aus der Tschechoslowakei oder den Beneš-Dekreten vermittelt Horčička in knappen, gut verständlichen Einführungen. Die Gliederung in kurze Kapitel gestaltet das Lesen der Studie angenehm und hilft bei der Orientierung zu einzelnen Fragen. Einige sprachliche Mängel des Bei- trags, die wohl mit der Übersetzung zusammenhängen, erschweren gelegentlich den Lesefluss. Bereits vor Kriegsende bereitete eine mögliche Kon- fiskation der in den ehemaligen Böhmischen Ländern gelegenen liechtensteinischen Landwirtschaftsböden, Schlösser, Industrie- und Gewerbebetriebe und persön- lichen Vermögen der Fürstenfamilie Sorgen. Der Autor zeigt die vergeblichen Bemühungen Liechtensteins, mit Hilfe der Schweiz im letzten Kriegsjahr die Gefahr von Konfiskationen abzuwenden. Zentrales Thema der Studie sind die sogenannten Beneš-Dekrete, welche die Grundlage bildeten für die entschädigungslose Enteignung von Deutschen, Ungarn und Kollaborateuren in der Tschechoslowakei. Das Ei- gentum der Fürstenfamilie und weiterer liechtensteini- scher Staatsbürger fielen ebenfalls unter die Konfiska- tion. Liechtenstein wurde von Prag nicht als souveräner Staat anerkannt, seine Bürger wurden rechtlich als Deut- sche behandelt. Mit Hilfe von völkerrechtlichen Gutach- ten versuchte die Regierung in Vaduz die Fragwürdig- keit einer Konfiszierung von Besitz eines Ausländers zu untermauern. Umgekehrt liessen auch die tschechoslo- wakischen Ministerien Expertisen zu den strittigen Fra- gen erstellen. Der Autor kann aufzeigen, zu welchen Diskussionen es rund um die auch in Prag nicht unumstrittene er-
	        

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